wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 31.03.2006
2 O 195/05 -

Vorstandsvorsitzender muss Einschnitte bei der Altersversorgung hinnehmen

Vereinbarte Pensionsregelung für Beamte gilt auch bei Kürzungen

Das Landgericht Kaiserslautern hat in einem Musterverfahren die Klage eines ehemaligen Finanzvorstandes einer Sparkasse abgewiesen, der gegen Einschnitte in seiner Altersversorgung geklagt hatte.

Der Kläger - mittlerweile im Ruhestand - war seit 1971 Vorstandvorsitzender des beklagten Finanzinstituts aus der Westpfalz. In den Dienstverträgen zwischen den Parteien von 1995 und 2000 wurden diverse Regelungen über die Versorgung des Klägers nach Eintritt des Rentenalters vereinbart, die sich an den Vorschriften der Pensionsregelungen für Beamte anlehnten. Die Auslegung dieser Vertragspassagen ist zwischen den Parteien streitig. Das beklagte Finanzinstitut stützt sich darauf, dass der Kläger den Änderungen in den Altersbezügen unterworfen ist wie jeder Beamte. Danach beträgt das Ruhegehalt insgesamt höchstens 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge und der jährliche Steigerungssatz statt 2 % nunmehr 1,9133 %. Vor diesem Hintergrund verweigerte die Beklagte dem Kläger einen monatlichen Betrag von brutto 130,00 €.

Die Kammer hielt einen Teil der Vertragsbestimmungen ausgehend von ihrem Wortlaut zwar nicht für eindeutig. Unter Berücksichtigung weiterer Regelungen zur Altersversorgung in den Verträgen von 1995 und 2000 legte das Gericht die fragliche Passage dahingehend aus, dass die Parteien auch nach dem Abschluss des Vertrages von 2000 die uneingeschränkte Anwendbarkeit des Beamtenversorgungsrechts vereinbart haben. Danach muss der Kläger die Einschnitte bei der Altersversorgung hinnehmen wie jeder Beamte auch.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2006
Quelle: Pressemitteilung des LG Kaiserslautern vom 31.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Dienstvertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Altersversorgung | Beamtenversorgung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2149 Dokument-Nr. 2149

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2149

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung