wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Heilbronn, Urteil vom 19.11.2007
6 O 252/06 -

Nächtlicher Uhrenschlag muss nicht eingestellt werden

Klage im "Glockenstreit" abgewiesen

Das Landgericht Heilbronn hat die Klage eines Rentnerehepaares gegen eine Kirchengemeinde in Heilbronn-Neckargartach auf Einstellung des nächtlichen Uhrenschlages abgewiesen.

Die über 70 Jahre alten Kläger wohnen in einer Entfernung von ca. 80 Meter Luftlinie zum Kirchturm der Beklagten. Sie fühlen sich durch den nächtlichen Uhrenschlag gestört.

Auf Veranlassung der Kirchengemeinde im Frühjahr 2006 durchgeführte Messungen im Dachgeschoss des Gemeindehauses hatten Spitzenwerte von über 60 dB(A) ergeben. Die Kläger sind der Ansicht, dass das nächtliche Glockengeläut jedenfalls nicht lauter als 30 dB(A) sein dürfe.

Die Messung durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom Gebäude der Kläger aus ergab einen Spitzenpegel von 57,1 dB(A) sowie einen Mittelungspegel von 36 dB(A). Nach Durchführung eines Augenscheins veranschlagte der Richter den nach den einschlägigen Regelwerken vorzunehmenden Zuschlag auf den Mittelungspegel auf 3 dB(A), so dass sich ein Beurteilungspegel von 39 dB(A) ergab.

Da somit weder der für allgemeine Wohngebiete nachts geltende Immissionsrichtwert von 40 dB(A) überschritten wurde noch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen diesen maßgeblichen Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschritten, hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2007
Quelle: ra-online, Landgericht Heilbronn

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Kirchenrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5179 Dokument-Nr. 5179

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5179

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Jürgen Müller schrieb am 24.12.2021

Die Richter und Gerichte als Erfüllungsgehilfen der Kirchen, obwohl die Mitgliederzahl in den beiden Kirchen nicht die Mehrheit der Bürgen in Deutschland dominieren sollte. Das ist aber das Ergebnis nicht nicht zu Ende geführten Trennung von Staat und Kirche. IM gegensatz zu Frankreich ist Deutschland immer noch ein Kirchenstaat. Hier müssen selbst eingewanderte Moslems mit ihren Steuern die Gehälter der Kirchenfürsten mitbezahlen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung