wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 14.12.2012
5 S 42/12 -

Kündigung wegen Eigenbedarfs zum Zweck des Getrenntlebens von Eheleuten: Absichtserklärung des Vermieters genügt

Getrenntleben i.S.v. § 1567 BGB oder Scheidung nicht erforderlich - Trennungsabsicht genügt

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wirksam, wenn damit eine räumliche Trennung zwischen den Ehegatten erreicht werden soll. Nicht erforderlich ist dabei, dass bereits eine Trennung der häuslichen Gemeinschaft (§ 1567 Abs. 1 BGB) besteht oder die Scheidung eingereicht ist. Es genügt die Trennungsabsicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einem Mieter einer Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Vermieter behauptete, er habe sich von seiner Ehefrau trennen und daher in die Wohnung einziehen wollen. Der Mieter bestritt die Trennungsabsicht und war der Meinung, dass auch wenn eine solche Absicht vorliege, sie nicht genüge für eine Eigenbedarfskündigung. Er weigerte sich daher auszuziehen, woraufhin der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhob. Das Amtsgericht Heidelberg wies die Klage ab. Denn der Vermieter habe nicht schlüssig darlegen können, dass eine Trennungsabsicht bestanden habe. Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, dass er an mehreren Tagen in der Woche mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Schlafzimmer übernachtete, den Ehering trug und keine Scheidung einreichte. Gegen das Urteil legte der Vermieter Berufung ein.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand

Das Landgericht Heidelberg entschied zu Gunsten des Vermieters. Er habe einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gemäß § 546 Abs. 1 BGB gehabt, da das Mietverhältnis durch die Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wirksam beendet worden sei.

Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für Eigenbedarf lagen vor

Für den Eigenbedarf des Vermieters haben nach Ansicht des Landgerichts vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorgelegen. Diese haben darin gelegen, dass die Absicht bestand eine räumliche Trennung vom Ehegatten zu erreichen und in Zukunft ohne den Ehepartner in der Wohnung zu leben. Nicht erforderlich sei in diesem Zusammenhang gewesen, ob bereits eine Trennung der häuslichen Gemeinschaft (§ 1567 Abs. 1 BGB) vollzogen wurde oder eine Scheidung definitiv beabsichtigt war. Denn es liegen schon dann vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen Eigenbedarf vor, wenn die Eheleute sich ernsthaft dazu entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.

Trennungsabsicht keine Frage der Schlüssigkeit

Ob eine Trennungsabsicht tatsächlich besteht oder nicht, so das Landgericht weiter, sei dabei keine Frage der Schlüssigkeit einer Klage. Vielmehr komme es auf die Beweisbarkeit an. Das Amtsgericht hätte somit Beweis erheben müssen durch die Vernehmung der Ehefrau. Das Landgericht holte dies nach und war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme der Ansicht, dass eine Trennungsabsicht vorgelegen habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2013
Quelle: Landgericht Heidelberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 06.07.2012
    [Aktenzeichen: 28 C 12/12]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 2013, Seite: 10
DWW 2013, 10
 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 1432
FamRZ 2013, 1432
 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2013, Seite: 123
GE 2013, 123
 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 108
MietRB 2013, 108
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 126
NZM 2013, 126
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 49
WuM 2013, 49
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 539
ZMR 2013, 539

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15503 Dokument-Nr. 15503

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15503

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung