Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.01.2010
- 327 O 585/09 -
Kaffeefiltertüten in Werbespot "durch den Kakao gezogen" – Melitta versteht beim Kaffee kochen keinen Spaß
Filtertüten-Marktführer geht gegen Video mit Mirja Boes vor
Per einstweiliger Verfügung ließ "Melitta" den Werbespot des Kaffeevollautomatenherstellers "Kaffee-Partner", in dem die Schauspielerin Mirja Boes als Kaffee kochende Sekretärin unter anderem eine gebrauchte Filtertüte mit gerümpfter Nase in den Abfalleimer wirft, verbieten. Das Landgericht Hamburg befand jetzt aber, dass durch den Spot weder die Filtertüte noch das Unternehmen "Melitta" herabgesetzt würden. Die Richter haben - nach Angaben von "Kaffee-Partner" - zwar die einstweilige Verfügung bestätigt, aber lediglich den im Spot mitlaufenden Lohnkostenzähler als irreführend beanstandet.
Ein Unternehmen, das bundesweit
Hohe Lohnkosten
Ein "Lohnkostenzähler" läuft bei der
Melitta fordert sofortige Einstellung des Werbespots
Filtertüten-Marktführer Melitta konnte darüber jedoch gar nicht lachen und forderte unter Androhung sechsstelliger Beträge die sofortige Einstellung der, so wörtlich, "wirklich nicht komischen und extrem unsachlichen"
Richter geben Melitta nur teils Recht
Wie "Kaffee-Partner" mitteilte, hatten die Richter ihre Freude an dem
Richter finden Lohnkostenzähler zu ungenau
Lediglich beim mitlaufenden Lohnkostenzähler monierten sie eine Ungenauigkeit und haben aus diesem Grund die einstweilige Verfügung bestätigt: Dieser, so die Ausführungen des Gerichts, könnte den Eindruck erwecken, dass bereits die gezeigten Vorbereitungen 3,20 Euro Lohnkosten verursachten.
"Die Kosten beziehen sich jedoch auf den gesamten Prozess des Kaffeekochens und Durchtröpfelns" erläuterte Michael Wiese, Marketingleiter bei "Kaffee-Partner". Berechnungsgrundlage seien 10 Minuten Arbeitszeit einer Sekretärin mit € 2.500,- Gehalt plus Lohnnebenkosten gewesen. Also genau das, was es den Chef kostet, wenn die Sekretärin für seine Tasse
Werbespot wird weiterhin gezeigt - jedoch ohne Lohnkostenzähler
Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2010
Quelle: ra-online, Mitteilung von kaffee-partner (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9102
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9102
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.