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Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.01.2010
327 O 585/09 -

Kaffeefiltertüten in Werbespot "durch den Kakao gezogen" – Melitta versteht beim Kaffee kochen keinen Spaß

Filtertüten-Marktführer geht gegen Video mit Mirja Boes vor

Per einstweiliger Verfügung ließ "Melitta" den Werbespot des Kaffeevollautomatenherstellers "Kaffee-Partner", in dem die Schauspielerin Mirja Boes als Kaffee kochende Sekretärin unter anderem eine gebrauchte Filtertüte mit gerümpfter Nase in den Abfalleimer wirft, verbieten. Das Landgericht Hamburg befand jetzt aber, dass durch den Spot weder die Filtertüte noch das Unternehmen "Melitta" herabgesetzt würden. Die Richter haben - nach Angaben von "Kaffee-Partner" - zwar die einstweilige Verfügung bestätigt, aber lediglich den im Spot mitlaufenden Lohnkostenzähler als irreführend beanstandet.

Ein Unternehmen, das bundesweit Kaffee in Büros und Betriebe liefert, warb mit Hilfe der Komik. Es engagierte die Schauspielerin Mirja Boes, ihres Zeichens Comedian des Jahres 2008, für ein kleines Video auf der Firmen-Homepage. Mit einem Augenzwinkern wurde gezeigt, wie viel aufwändiger das Kaffee kochen mit einer herkömmlichen Haushaltsmaschine im Vergleich zu einem modernen Kaffeeautomaten ist.

Hohe Lohnkosten

Ein "Lohnkostenzähler" läuft bei der Werbung munter mit. Er zeigt an, dass Kaffee auf Knopfdruck nicht nur Mitarbeiter-Nerven schont, sondern durch die Arbeitszeitersparnis auch den Geldbeutel des Arbeitgebers.

Melitta fordert sofortige Einstellung des Werbespots

Filtertüten-Marktführer Melitta konnte darüber jedoch gar nicht lachen und forderte unter Androhung sechsstelliger Beträge die sofortige Einstellung der, so wörtlich, "wirklich nicht komischen und extrem unsachlichen" Werbung.

Richter geben Melitta nur teils Recht

Wie "Kaffee-Partner" mitteilte, hatten die Richter ihre Freude an dem Werbespot und fanden ihn keineswegs herabsetzend. Weder für die Filtertüte noch für Melitta als Unternehmen.

Richter finden Lohnkostenzähler zu ungenau

Lediglich beim mitlaufenden Lohnkostenzähler monierten sie eine Ungenauigkeit und haben aus diesem Grund die einstweilige Verfügung bestätigt: Dieser, so die Ausführungen des Gerichts, könnte den Eindruck erwecken, dass bereits die gezeigten Vorbereitungen 3,20 Euro Lohnkosten verursachten.

"Die Kosten beziehen sich jedoch auf den gesamten Prozess des Kaffeekochens und Durchtröpfelns" erläuterte Michael Wiese, Marketingleiter bei "Kaffee-Partner". Berechnungsgrundlage seien 10 Minuten Arbeitszeit einer Sekretärin mit € 2.500,- Gehalt plus Lohnnebenkosten gewesen. Also genau das, was es den Chef kostet, wenn die Sekretärin für seine Tasse Kaffee 10 Minuten in der Kaffeeküche verschwindet.

Werbespot wird weiterhin gezeigt - jedoch ohne Lohnkostenzähler

Der Werbespot wird weiterhin auf der Homepage von "Kaffee-Partner" gezeigt. Allerdings zunächst ohne Lohnkostenzähler. Aber die Hauptdarstellerin Mirja Boes ist weiterhin dabei. Und in einer Nebenrolle ebenfalls weiterhin dabei: die Filtertüte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2010
Quelle: ra-online, Mitteilung von kaffee-partner (pt)

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