wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.06.2017
318 S 95/16 -

Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft darf Bestellung eines Winterdienstes für öffentlichen Weg beschließen

Öffentlicher Weg diente als Zugang zu Eingängen von Wohnhäusern

Dient ein öffentlicher Weg als Zugang zu Wohnhäusern einer Wohneigentumsanlage und wird der Weg im Winter nicht geräumt und bestreut, können die Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 1 WEG die Bestellung eines Winterdienstes beschließen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung in Hamburg im Dezember 2014 beschloss die Mehrheit der Wohnungseigentümer die Bestellung eines Winterdienstes für einen öffentlichen Weg. Der Weg war Teil einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage und diente als zusätzlicher Zugang zu den Eingängen eines Wohnhauses der Anlage. Da der Weg im Winter von der Stadt weder geräumt noch bestreut wurde, erfolgte die Bestellung des Winterdienstes. Ein Teil der Wohnungseigentümer war damit nicht einverstanden und klagte daher gegen den Beschluss.

Amtsgericht gibt Klage statt

Das Amtsgericht Hamburg gab der Klage statt. Seiner Ansicht nach fehle es an der notwendigen Beschlusskompetenz der Gemeinschaft. Der Beschluss zur Bestellung des Winterdienstes sei daher unwirksam. Den öffentlichen Weg auch nach Schneefall nutzen zu könne, begründe keine Verwaltungsangelegenheit der Gemeinschaft im Sinne von § 21 Abs. 1 WEG. Gegen diese Entscheidung legten die Beklagten Berufung ein.

Landgericht hält Beschluss über Winterdienstbestellung für wirksam

Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der öffentliche Weg diene als Zugang zu den Eingängen von Wohnhäusern und damit unmittelbar dem Gemeinschaftseigentum. Daher bestehe eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 1 WEG im Hinblick auf den Winterdienst.

Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Nach Auffassung des Landgerichts entspreche der Beschluss auch ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG). Der Winterdienst erfolge im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, weil er bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten nützlich sei. Der Winterdienst ermögliche es den Wohnungseigentümern gefahrlos zu den Eingängen des Wohnhauses zu kommen. Dass noch andere Zuwege bestehen, sei unerheblich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2019
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 12.09.2016
    [Aktenzeichen: 22a C 433/14]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1484
NJW-RR 2017, 1484
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2017, Seite: 817
NZM 2017, 817

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28039 Dokument-Nr. 28039

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28039

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung