Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 13.03.1992
- 311 S 203/91 -
Keine vertragswidrige gewerbliche Nutzung einer Wohnung bei Nutzung des Telefons zu geschäftlichen Zwecken sowie Angabe der Wohnanschrift bei Gewerbeanmeldung
Vermieter steht kein Unterlassungsanspruch zu
Nutzt der Mieter einer Wohnung zu geschäftlichen Zwecken das Telefon in der Wohnung und gibt er bei der Gewerbeanmeldung die Wohnanschrift als Betriebsstätte an, so liegt darin noch keine vertragswidrige gewerbliche Nutzung. Dasselbe gilt für gelegentliche Büroarbeiten oder geschäftliche Besprechungen in der Wohnung. Dem Vermieter steht daher kein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung gegen seine Mieter auf
Kein Anspruch auf Unterlassung
Das Landgericht Hamburg entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2016
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1992, 241/rb)
- Unberechtigte Nutzung von Wohnraum als Geschäftsbetrieb rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 149/13]) - Keine unzulässige gewerbliche Nutzung einer Wohnung bei Erledigung von Büroarbeiten abends und am Wochenende
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.02.1992
[Aktenzeichen: 16 S 327/91])
Jahrgang: 1992, Seite: 241 WuM 1992, 241
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22447
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22447
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.