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Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.02.2016
- 304 O 247/13 -
Grundstückseigentümer hat gegen Nachbarn Anspruch auf Maßnahmenergreifung zur Erhaltung der Standfestigkeit von Bäumen bei drohendem Baumsturz oder Astabbruch
Anspruch auf Fällen der Bäume in Ausnahmefällen
Sind Bäume auf einem Grundstück derart geschädigt, dass ein Baumsturz oder Astabbruch droht und dadurch das Grundstück eines Nachbarn erheblich betroffen ist, kann dieser vom Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit der Bäume verlangen. In Ausnahmefällen kann dem Nachbar auch ein Anspruch auf Fällen der Bäume zustehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 erbat ein
Anspruch auf Ergreifung von Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 1004 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der
Anspruch auf Fällen der Bäume in Ausnahmefällen
Zwar habe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2018
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/ZMR 2016, 501/rb)
- Nachbargrundstück durch Baumwurzeln beeinträchtigt: Eigentümer muss Bäume gegebenenfalls Fällen
(Amtsgericht München, Urteil vom 12.02.2010
[Aktenzeichen: 121 C 15076/09]) - Grundsätzlich keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Beauftragung eines Fachmanns zur Überprüfung der Standsicherheit von Bäumen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013
[Aktenzeichen: I-9 U 38/13])
Jahrgang: 2016, Seite: 501 ZMR 2016, 501
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Dokument-Nr. 25499
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