Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Gießen, Urteil vom 31.05.2001
- 4 O 585/00 -
Sommerhitze und gekipptes Fenster: Auch bei Einbruchgsgefahr, lüften muss sein
Fenster in Kippstellung
Bei hohen Temperaturen darf schon mal ein Fenster in Kippstellung zum Lüften stehen, wie eine Urteil des Landgerichts Gießen zeigt.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ließ eine Wohnungsinhaberin ihr von der Straße nicht einsehbares Wohnzimmerfenster wegen hoher Temperaturen über Nacht zum Lüften in Kippstellung. Die Bewohnerin war die ganze Nacht zu Hause. Sie hielt sich im Schlafzimmer auf. Das
Versicherung muss Schaden übernehmen - Keine grobe Fahrlässigkeit
Das Gericht verurteilte die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2010
Quelle: ra-online (pt)
- Hausratversicherung: Gekipptes Fenster kann beim Einbruch den Versicherungsschutz kosten
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007
[Aktenzeichen: 11 O 205/06]) - Gekipptes Fenster: Hausratversicherung muss bei Einbruch trotzdem zahlen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.12.2000
[Aktenzeichen: 20 U 160/00])
Jahrgang: 2002, Seite: 354 VersR 2002, 354
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9934
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9934
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.