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Landgericht Freiburg, Urteil vom 21.08.1986
- 3 S 86/86 -
Beschädigung von Möbelbezügen durch Reinigung: Reinigungsfirma haftet auf Schadenersatz
Fehlende Textilkennzeichnung und Pflegeanweisung begründet besondere Vorsichtsmaßnahmen
Weisen zu reinigende Möbelbezüge keine Textilkennzeichnung und Pflegeanweisung auf, so begründet dies besondere Vorsichtsmaßnahmen der Reinigungsfirma. Werden die Möbelbezüge durch die Reinigung beschädigt, so haftet die Reinigungsfirma auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wollte ihre
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der vertraglichen Schutzpflicht zugestanden. Die
Hinweispflicht bestand
Aufgrund der Berufserfahrung hätte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2013
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (zt/NJW-RR 1987, 89/rb)
Jahrgang: 1987, Seite: 89 NJW-RR 1987, 89
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Dokument-Nr. 17171
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