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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.1998
- 2/1 S 63/97 -
Haftung für Diebstahl der Ladung bei nächtlichem Abstellen des PKW vor einem Hotel
PKW-Überführung im Rahmen eines Autokaufs ist kein Freundschaftsdienst
Wird im Rahmen einer Auto-Überführung der PKW auf einem Parkplatz vor dem Hotel abgestellt und kommt es über Nacht zu einem Diebstahl an der Ladung, so haftet der Fahrer auf Schadenersatz. Darüber hinaus stellt die Überführung eines PKW im Rahmen eines Autokaufs keine Gefälligkeit dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte der Kläger von der Beklagten einen
Schadenersatz aufgrund Vertragsverletzung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung seiner Pflichten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Transportvertrag zugestanden. Denn der Beklagte sei seiner vertraglichen Verpflichtung, die Sachen in Ibiza abzuliefern, nicht nachgekommen. Dabei sei zu beachten, dass sich der Auftrag sich nicht nur auf die
Ein bloßes
Verschulden am Diebstahl lag vor
Nach Ansicht des Landgerichts habe der Beklagte auch schuldhaft gehandelt. Es gehöre zum einen zu der gemäß § 276 BGB erforderlichen Sorgfalt, dass im Ausland bei erheblicher
Zum anderen habe sein
Annahme einer groben Fahrlässigkeit nicht fernliegend
Das Landgericht führte weiter aus, dass sogar
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1999, 930/rb)
Jahrgang: 1999, Seite: 930 NJW-RR 1999, 930
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Dokument-Nr. 14401
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