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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.04.2011
- 2-25 O 260/10 -
Bank darf für Übersendung von Zwangskontoauszug kein Entgelt verlangen
Bank muss Kunden mindestens einmal im Monat kostenfrei über Zahlungsvorgänge auf dem Konto informieren
Banken, die ihren Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden, dürfen für diese Leistung kein Entgelt verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall legten die Geschäftsbedingungen der Deutschen
Entgelt darf nur für ausdrücklich verlangte, zusätzliche Zusendung eines Kontoauszugs erhoben werden
Hiergegen klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband, da sie das Entgelt als unzulässig kritisierte. Eine
Zusätzliche Zusendung des Kontoauszugs wurde nicht ausdrücklich verlangt
Eine solche Ausnahme der ausdrücklich verlangten zusätzlichen Zusendung hat das Landgericht Frankfurt im vorliegenden Fall der Deutschen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 11571
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