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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2014
- 2-24 O 225/13 -
Economy-Class statt gebuchter Business-Class: Pauschalreisender hat Anspruch auf Rückzahlung des Business-Class-Zuschlags und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude
Langstreckenflug in Economy-Class statt Business-Class stellt erhebliche Reisebeeinträchtigung dar
Wird ein Pauschalreisender während des 10stündigen Rückflugs in der Economy-Class anstatt in der gebuchten Business-Class befördert, so kann er die Rückzahlung des Business-Class-Zuschlags fordern. Zudem steht ihm wegen der erheblichen Beeinträchtigung der Reise an diesem Tag ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 70 % des Tagesreisepreises zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Pauschalreisender hatte für den 10stündigen Rückflug von den Malediven nach Deutschland im Februar 2012 ursprünglich die
Anspruch auf Rückzahlung des Business-Class-Zuschlags bestand
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Pauschalreisenden. Ihm habe nach § 651 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Kein Ausschluss des Anspruchs wegen unterbliebener Mängelanzeige
Der Rückzahlungsanspruch sei zudem nicht wegen der unterbliebenen Mängelanzeige nach § 651 d Abs. 2 BGB ausgeschlossen gewesen, so das Landgericht. Denn der Reisende habe jedenfalls nicht schuldhaft gehandelt. Wenn ein Reisender beim Einchecken erfährt, dass eine Beförderung in der gebuchten
Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bestand
Dem Reisenden habe darüber hinaus nach § 651 f Abs. 2 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 2015, 54/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 54 NJW-RR 2015, 54
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Dokument-Nr. 20726
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