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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.01.2015
- 2-09 S 45/14 -
Wohneigentumsrecht: Erstmalige Bestellung eines Verwalters erfordert Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter
Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen sowie mehrheitliche Einigung der Wohnungseigentümer nicht ausreichend
Vor der erstmaligen Bestellung eines Verwalters müssen Alternativangebote anderer Verwalter eingeholt werden. Es genügt insofern nicht die Wohnungseigentümer zur Unterbreitung von Vorschlägen aufzufordern. Die Einholung von Alternativangeboten wird zudem nicht dadurch entbehrlich, dass sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer auf einen Verwalter geeinigt hat. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde auf einer
Wahl des Verwalters wegen fehlender Alternativangebote unwirksam
Das Landgericht Frankfurt a.M. hielt die
Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen sowie mehrheitliche Einigung der Wohnungseigentümer ersetzte nicht Alternativangebote
Für unerheblich hielt das Landgericht, dass die Wohnungseigentümer aufgefordert wurden Alternativangebote zu unterbreiten und dies nicht geschah. Denn insoweit wäre notwendig gewesen, spätestens in der Versammlung Sorge dafür zu tragen, dass bei einer Folgeversammlung Alternativangebote vorliegen. Darüber hinaus habe der Umstand, dass sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer auf einen Verwalter geeinigt hat, nichts an der Voraussetzung zur Vorlage von Alternativangeboten geändert.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2014
[Aktenzeichen: 33 C 3600/13 (76)]
- Wohneigentumsrecht: Keine Ungeeignetheit eines Verwalterkandidaten aufgrund fehlender Ausbildung in der Immobilienverwaltung und fehlender Erfahrung als WEG-Verwalter
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.07.2015
[Aktenzeichen: 10 S 68/14]) - Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs setzt keine Einholung von Alternativangeboten voraus
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2021
[Aktenzeichen: 2-13 S 47/20]) - Wohnungseigentümern müssen vor Eigentümerversammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2021
[Aktenzeichen: 2-13 S 23/20])
Jahrgang: 2015, Seite: 1397 NJW 2015, 1397 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2015, Seite: 350 NZM 2015, 350 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2015, Seite: 319 WM 2015, 319
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Dokument-Nr. 21077
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