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Landgericht Essen, Urteil vom 20.09.2018
10 S 84/17 -

Eigen­bedarfs­kündigung und Härteeinwand: Räumungsunfähigkeit eines an Demenz erkrankten Wohnungsmieters

Drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands wegen Umzugs

Gegen eine Eigen­bedarfs­kündigung ist der Härteeinwand nach § 574 Abs. 1 BGB gegeben, wenn der Wohnungsmieter an Demenz erkrankt ist und durch den Umzug eine Verschlechterung des Gesundheitszustands droht. In diesem Fall besteht eine Räumungsunfähigkeit. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ausgesprochen. Die Mieter der Wohnung, ein älteres Ehepaar, haben dagegen einen Härtewiderspruch erhoben. Sie führten an, dass dem Ehemann aufgrund seiner Demenzerkrankung eine Umgewöhnung in eine neue Wohnung nicht zumutbar sei. Der Vermieter hielt dies für unzutreffend und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht Hattingen gab der Klage statt. Dagegen richtet sich die Berufung der Mieter.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Aufgrund der Demenzerkrankung des Mieters bestehe eine Räumungsunfähigkeit nach § 574 Abs. 1 BGB. Das Mietverhältnis sei daher auf unbestimmte Zeit fortzusetzen.

Drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands wegen Umzugs

Ein Sachverständiger habe überzeugend dargestellt, so das Landgericht, dass dem Mieter bei einem Umzug konkret erhebliche weitere gesundheitliche Verschlechterungen drohen. Dabei verwies der Sachverständige darauf, dass demente Menschen besonders stressanfällig seien und daher ein erhöhtes Risiko von Schlaganfällen bestehe.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2019
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (zt/WuM 2019, 532/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hattingen, Urteil vom 26.05.2017
    [Aktenzeichen: 17 C 96/15]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 532
WuM 2019, 532

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27916 Dokument-Nr. 27916

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Kommentare (1)

 
 
Kommentator schrieb am 02.10.2019

Ja, Ja....

...Klarspüler mal wieder mit tollem Kommentar...

Wenn ich an älter Menschen vermiete, muss ich mit dem Risiko einer altersbedingten und eine Räumung verhindernden Erkrankung rechnen.

Und falls die Mieter schon viele Jahr da wohnen und bei Mietbeginn so eine Erkrankung nicht im Raum stand, hat man doch mittlerweile jede Menge Miete kassiert und muss halt einfach warten.

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