wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Essen, Urteil vom 23.09.1999
10 S 491/98 -

Keine Mietminderung wegen Geruchs­belästigungen durch Essensgerüche

Kochgerüche sind zu dulden - Auf den Durch­schnitts­menschen ist abzustellen

Mieter müssen es bis zu einem gewissen Grad dulden, wenn sie Kochgerüche aus einer anderen Wohnung wahrnehmen. Sie sind nicht berechtigt wegen Essensgerüchen die Miete zu mindern. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin die Miete um 30 % gemindert, weil sie sich durch Küchengerüche aus einer anderen Wohnung beeinträchtigt sah. Vor Gericht sagten Zeugen aus, dass sie sich von Kochdünsten, die aus dem Küchenabzug dringen würden, zu den unterschiedlichsten Tageszeiten beim Aufenthalt in Haus und Garten belästigt fühlten. Und ein Zeuge ergänzte, dass er teilweise Gerüche in einer Intensität wahrnehme, wie er sie normalerweise nur aus gewerblichen Küchen kenne.

Landgericht: Keine Mietminderung

Das Landgericht Essen entschied, dass die Mieterin trotz allem kein Recht auf Mietminderung zustehe. Es konnte in den Kochgerüchen keinen Mietmangel im Sinne des § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB erkennen. Es kam zu dem Schluss, dass die Gerüche die Mieterin nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen würden.

Belästigung durch Gerüche führt nicht automatisch zu einem Minderungsrecht

Zwar möge es sein, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten auftretende Kochgerüche in größerer Intensität auf dem von den Mietern angemieteten Grundstück auftreten und von den Bewohnern als Belästigung empfunden werden.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme lasse sich aber nicht feststellen, dass es sich hierbei um eine durchgängige erhebliche Belästigung handle. Vielmehr stünde nach den Zeugenaussagen fest, dass es sich jedenfalls um einen, wenn auch nach ihrem Empfinden extremen, Kochgeruch, der bei der Zubereitung von Lebensmitteln entsteht, handle.

Grundsätzlich sind Kochgerüche zu dulden

Dass Nachbarn zu den unterschiedlichsten Zeiten und jeweils nach ihrem Geschmack kochen, sei jedoch grundsätzlich zu dulden, auch wenn dies nicht unbedingt den Vorstellungen der anderen entspreche, führte das Gericht aus. Nicht zuletzt sei zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der von den Zeugen bekundeten Intensität der Gerüche subjektive Wahrnehmungen je nach dem eigenen Vorstellungsbild sehr unterschiedlich seien.

Essensgerüche werden unterschiedlich wahrgenommen

Bereits bestimmte Situationen oder ein unterschiedlicher Lebensrhythmus könnten hier dazu führen, dass Kochgerüche als extrem störend empfunden würden. Dies bestätige sich zum Beispiel darin, dass ein Zeuge bekundet habe, man sei öfter beim Kaffeetrinken auf der Terrasse von Essensgerüchen überfallen worden und die Mieterin selbst erklärt habe, sie fühlte sich belästigt, wenn sie an späten Vormittagen bereits beim Aufstehen Kochgerüche wahrnehme. Hier sei es durchaus nachvollziehbar, dass die betreffenden Nachbarn sich aufgrund der speziellen Situation in einer anderen Weise belästigt fühlten als wenn sie selbst zum Beispiel mit der Zubereitung eines Mittagessens beschäftigt wären. Allein aus diesen Umständen ergebe sich jedoch nicht der Nachweis, dass die Gerüche tatsächlich das Maß des Empfindens eines normalen Durchschnittsmenschen, auf den abzustellen sei, überschreiten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Essen (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Immobilienrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2000, Seite: 302
ZMR 2000, 302

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11003 Dokument-Nr. 11003

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11003

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung