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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 9 O 205/15 -
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wurde ein massiver
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung
Das Landgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz aus der
Kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser
Nach Auffassung des Landgerichts sei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2018
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungswasserschaden dar
(Landgericht München I, Urteil vom 30.04.2009
[Aktenzeichen: 26 O 19450/08]) - Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Wasserschaden aufgrund durch undichte Fuge ins Mauerwerk eingedrungenes Duschwasser
(Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.07.2013
[Aktenzeichen: 109 C 19/13]) - BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021
[Aktenzeichen: IV ZR 236/20])
- Versicherter Leitungswasserschaden bei aus Duschkabine ausgetretenen Duschwassers
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2009
[Aktenzeichen: 7 U 196/07]) - Anspruch auf Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund ausgetretenen Duschwassers
(Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015
[Aktenzeichen: 16 U 15/15])
Jahrgang: 2017, Seite: 97 VersR 2017, 97 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 222 zfs 2017, 222
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Dokument-Nr. 26305
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