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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2014
39 O 36/11 -

Schadensersatzsatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände abgewiesen

Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungseistungen von mehr als 2,6 Millionen Euro

Die Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstände wurde abgewiesen und den Widerklagen von drei Ex-Vorständen stattgegeben. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Im vorliegenden Streitfall hatte die Klägerin Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro gefordert, weil die Anlageentscheidungen der Beklagten zu riskant gewesen seien. Die Underlyings hätten einen Subprime-Anteil von bis zu 70 % gehabt, der zu den Verlusten geführt habe. Spätestens Anfang 2007 habe sich die Finanzmarktkrise bzw. die Subprime-Krise abgezeichnet. Trotz erkennbarer Krisenvorzeichen hätten die Beklagten ohne ausreichende Informationsbasis investiert.

Für und Wider der Investitionsentscheidung sorgfältig abgewogen

Die Beklagten haben nach Auffassung der Kammer die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet. Sie hätten die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Der Misserfolg der Anlage sei nicht auf die mangelnde Bonität der Underlyings zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten der Klägerin geführt habe. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen. Die von drei der Beklagten geforderten Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt mehr 2,6 Millionen Euro hat das Landgericht in voller Höhe zugesprochen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2014
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Schadensersatzrecht

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Kommentare (2)

 
 
Closed-End-Insider schrieb am 05.05.2014

Gebe dem Vorredner recht, ich kenne die handelnden Personen persönlich. Im Fall des beklagten Vorfalls mag man dem Gericht noch Recht geben, aber die APO-Bank hat jahrelang als deutschlandweit agierende Genossenschaftsbank dass Vertrauen der Mitglieder mit geschlossenen Fonds, niedrigverzinsten Festgeldern und Schrottpapieren ihre Mitglieder abgezockt. Und derjenige der das alles zu verantworten hat klagt jetzt auch noch ein paar Milliönchen ein um damit Weinbau bei Passau zu betreiben- ich glaub wir sind im falschen Film- aber das haben sich die selbstgefälligen Ärzte und Apotheker die Kunde dieser Bank sind und waren eigentlich selbst zuzuschreiben! Getreu dem Motto eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

scope schrieb am 29.04.2014

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