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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013
25 S 7/13 -

Fehlende Ausbildung im Bereich Im­mobilien­verwaltung sowie fehlende berufliche Erfahrung als Wohn­eigentums­verwalter spricht gegen Wahl eines Verwalterkandidats

Bei zerstrittener Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft ist Wahl eines neutralen Verwalters geboten

Verfügt ein Verwalterkandidat über keine Ausbildung in der Im­mobilien­verwaltung und fehlen ihm zudem selbstständige berufliche Erfahrungen als Wohn­eigentums­verwalter, so ist er als ungeeignet anzusehen. Zudem ist bei einer zerstrittenen Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft die Wahl eines neutralen Verwalters geboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine Wohnungseigentümergemeinschaft seit langer Zeit tief zerstritten. Während einer Eigentümerversammlung im Juli 2012 wurde gegen den Willen eines Wohnungseigentümers ein neuer Verwalter gewählt. Der Wohnungseigentümer hielt die Wahl für unzulässig, da der Verwalterkandidat eng verbunden mit einem "verfeindeten" Wohnungseigentümer war. Er klagte daher gegen den der Wahl zugrundeliegenden Beschluss.

Amtsgericht hielt Verwalterkandidat aufgrund mangelnder Neutralität für ungeeignet

Das Amtsgericht Düsseldorf erklärte den Beschluss für ungültig. Es habe ein wichtiger Grund gegen die Wahl des Verwalterkandidaten vorgelegen. Denn aufgrund der engen Verbindung mit einem der zerstrittenen Wohnungseigentümer haben Zweifel an der Neutralität des Kandidats bestanden. Es sei keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kläger zu erwarten gewesen. Die Wahl des Kandidaten sei für ihn somit unzumutbar gewesen. Gegen diese Entscheidung legten die übrigen Wohnungseigentümer Berufung ein.

Landgericht bemängelt ebenfalls mangelnde Neutralität des Verwalterkandidats

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer zurück. Jedoch sei der Verwalterkandidat seiner Auffassung nach nicht nur aufgrund seiner mangelnden Neutralität als ungeeignet anzusehen gewesen, sondern auch wegen seiner fehlenden fachlichen Kompetenz.

Ungeeignetheit wegen fehlender fachlicher Kompetenz

Nach Ansicht des Landgerichts habe dem Verwalterkandidat die notwendige fachliche Kompetenz gefehlt. Er habe weder über eine Ausbildung im Bereich der Immobilienverwaltung verfügt, noch habe er selbständige berufliche Erfahrungen als Verwalter von Wohneigentum vorweisen können.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2016
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2012
    [Aktenzeichen: 290a C 9724/12]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 234
ZMR 2014, 234

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22081 Dokument-Nr. 22081

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Kommentare (1)

 
 
Antefix schrieb am 19.01.2016

WE-Verwaltungen - man beachte die Anzahl in den Gelben Seiten - sind zumeist in die Jahre und oft zu reinen Wirtschaftsbetrieben ohne eigene Fachkenntnisse verkommen. Dadurch wird jeder mittelprächtige Aufrag gern über Gutachten und hochbezahlte Expertisen von provisioniert vermittelten Unternehmen ausgeführt. Und wer bezahlt gern eine fünfstellige Provision?

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