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Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013
- 21 T 65/13 -
Landgericht Düsseldorf gewährt rauchendem Mieter Prozesskostenhilfe
Rauchen gehört gemäß Rechtsprechung des BGH zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
Das Landgericht Düsseldorf hat einem Mieter Prozesskostenhilfe bewilligt, der sich gegen die Kündigung seines Mietverhältnisses wegen starken Rauchens wendet. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom
Amtsgericht weist Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab
Das Amtsgericht hat den Antrag des Mieters auf Bewilligung von
Vermieterin schloss in Kenntnis der starken Rauchgewohnheiten gleichwohl im Jahr 2008 einen "neuen" Mietvertrag mit dem Mieter
Das Landgericht Düsseldorf hat dem Mieter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2013
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 362 IMR 2013, 362
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Dokument-Nr. 16238
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