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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2012
- 2 O 423/09 -
Versicherer muss mehrfach auf mögliche Fristversäumnisse hinweisen
Versicherung kann sich bei unterlassener korrekter Belehrung nicht auf Fristüberschreitung berufen
Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass der Versicherer die Pflicht hat, den Versicherten erneut über die von diesem vorzunehmenden Handlungen zu belehren. Dies ist der Fall, wenn für den Versicherer erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer über die von ihm vorzunehmenden Handlungen trotz vorheriger Belehrung im Unklaren ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Verbraucher eine
Feststellung und Gelendmachung der Invalidität
Das Landgericht Dortmund urteilte zugunsten des Versicherten. Nach § 7 I. (1.) Satz 3 AUB 95 müsse die
Berufen auf Fristüberschreitung bei unkorrekter Belehrung rechtsmissbräuchlich
Zwar genüge das ursprüngliche
Versicherter hätte über vorgelegtes "formell unrichtiges" Attest belehrt werden müssen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 15241
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