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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.07.1960
- 12 S 132/60 -
Übergabe der Wohnungsschlüssel an Vermieter bei längerer Abwesenheit des Mieters
Mieter verpflichtet Schäden zu vermeiden
Der Mieter ist im Rahmen seines Mietverhältnisses verpflichtet Schäden an der Wohnung oder durch die Wohnung zu verhindern. Diese Verpflichtung kann die Übergabe der Wohnungsschlüssel an den Vermieter umfassen, wenn der Mieter für längere Zeit abwesend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer längeren Abwesenheit des Mieters einer Wohnung kam es aufgrund einer Verstopfung des Abflussrohrs der Spüle zu Wasserschäden. Da der
Mieter traf Obhutspflicht über Wohnung
Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass für den
Mieter muss für Kontrollmöglichkeiten sorgen
Kann ein
Wahrung des Interesses an Unverletzlichkeit der Wohnung durch Übergabe der Schlüssel in versiegelten Briefumschlag
Das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit seiner Wohnung könne nach Ansicht des Landgerichts dadurch gewahrt werden, dass die
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1960 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2013
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1960, 2101/rb)
Jahrgang: 1960, Seite: 2101 NJW 1960, 2101
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Dokument-Nr. 15391
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