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Landgericht Dortmund, Urteil vom 28.03.2017
- 1 S 177/16 -
Umwandlung einer WEG-Verwalter-UG in GmbH beseitigt nicht bestehende Zweifel an Bonität
Ausreichend finanzielle Leistungsfähigkeit einer GmbH nicht immer gegeben
Bestehen Zweifel an der Bonität einer UG, die als Verwalterin für eine Wohneigentumsanlage bestellt wurde, so werden diese Zweifel nicht durch die Umwandlung der UG in eine GmbH beseitigt. Bei einer GmbH ist nicht generell davon auszugehen, dass sie ausreichend finanziell leistungsfähig ist. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung mehrheitlich eine UG als Verwalterin bestellt. Dieser Beschluss wurde jedoch für ungültig erklärt, da er nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen habe (LG Dortmund, Urt. v. 16.02.2016 - 1 S 386/15 -). Hintergrund dessen war, dass
Unwirksamer Verwalterbestellung aufgrund fehlender Bonitätsprüfung
Das Landgericht Dortmund entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar bestehe keine generelle Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft vor
Umwandlung einer WEG-Verwalter-UG in GmbH beseitigt nicht bestehende Zweifel an Bonität
Durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2019
Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bottrop, Urteil vom 22.04.2016
[Aktenzeichen: 20 C 58/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 1160 NJW-RR 2017, 1160 | Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG)
Jahrgang: 2018, Seite: 146 NZG 2018, 146 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2017, Seite: 573 NZM 2017, 573 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2017, Seite: 573 ZMR 2017, 573
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Dokument-Nr. 27483
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