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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 23.11.2011
25 S 142/11 -

Informationspflicht des Reiseveranstalters bei Unmöglichkeit von Ausritten aufgrund des Wetters

Keine Haftung wegen schlechten Wetters

Ist wesentlicher Gegenstand einer Reiterreise die Durchführung von Ausritten und sind derartige Ausritte wegen des Wetters nicht möglich, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden vor Reiseantritt auf diesen Umstand hinzuweisen. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger eine Reiterreise in Ungarn mit Ausritten in der Puszta. Nach Ankunft im Hotel teilte man ihm mit, dass Ausritte wetterbedingt nicht stattfinden könnten, da es zu viel geregnet hatte. Daraufhin reiste der Kläger wieder ab.

Verletzung der Informationspflicht stellt Reisemangel dar

Das Landgericht entschied, dass die Reise mangelhaft war, da der Reiseveranstalter seine Informationspflicht verletzt hat. Im Hinblick auf reisevertragliche Schutz- und Treuepflichten nach §§ 242, 241 Abs. 1 BGB haben Reiseveranstalter eine Vielzahl von Aufklärungs- und Informationspflichten. Zu diesen Pflichten gehört, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich ungefragt über alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Umstände informiert, so etwa auch über nachteilige Umstände im Zielgebiet, welche nicht allgemein bekannt sind. Ihn trifft insofern auch eine Umweltbeobachtungspflicht. Er hat den Reisenden in angemessener Weise zeitnah und umfassend über die Witterungsverhältnisse zu informieren. Dies kann durch entsprechende Angaben im Reiseprospekt geschehen. Dies geschah hier jedoch nicht.

Mangelhaftigkeit nicht aufgrund der Witterungsverhältnisse

Die Mangelhaftigkeit der Reise war nicht aufgrund der Witterungsverhältnisse gegeben. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Witterung oder für witterungsbedingte Einschränkungen oder durch höhere Gewalt bedingte Qualitätseinbußen der Reise.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2012
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 08.06.2011
    [Aktenzeichen: 301 C 256/10]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 877
NJW-RR 2012, 877

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14158 Dokument-Nr. 14158

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