wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Beschluss vom 06.07.2005
41 T 86/05 -

Busfahrverbot

Zu den Voraussetzungen einer gerichtlichen Eilentscheidung, wenn sich ein Fahrgast gegen ein ihm gegenüber ausgesprochenes Verbot, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, wehrt

Für den autolosen Landmenschen kann das öffentliche Verkehrsnetz durchaus essenziell sein. Busse und Bahnen nehmen einen auch grundsätzlich gerne mit. Es sei denn, der Fahrgast benimmt sich ungebührlich gegenüber Mitfahrenden. Dann droht ein Mitfahrverbot. Und sich hiergegen gerichtlich zur Wehr zu setzen, ist ein schwieriges Unterfangen.

Diese Erfahrung machte unlängst ein in Omnibussen seiner Heimatstadt nicht mehr geduldeter weiblicher Passagier. Im Wege einer Eilentscheidung wollte sie sich den Zugang zu den Verkehrsmitteln erzwingen. Doch sowohl Amtsgericht als auch Landgericht Coburg lehnten es ab, eine einstweilige Verfügung gegen das Busunternehmen zu erlassen. Die Gerichte sahen keine für ein sofortiges Einschreiten erforderliche Notlage der vor verschlossenen Bustüren stehenden Klägerin.

Sachverhalt:

Die Klägerin und die Busgesellschaft beharken sich schon seit längerem. Im letzten Jahr eskalierte der Streit. Die Omnibusbetreiber warfen der Frau vor, die Fahrer während der Fahrten in unerträglicher Weise verbal zu belästigen. Sie verhängten daher gegen die wortmächtige Dame einen Beförderungsstopp. Das ließ diese sich nicht gefallen und verklagte die Busfirma, den Ausschluss wieder zurück- und sie mitzunehmen. Mit der Begründung, als Autolose sei sie dringend auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, begehrte sie zusätzlich eine Eilentscheidung.

Gerichtsentscheidung:

Doch hierfür sahen weder das Amtsgericht Coburg noch das Landgericht Coburg einen Anlass. Die Klägerin befinde sich nicht in einer für eine vorläufige Sicherung im Eilverfahren maßgeblichen Notsituation, urteilten die Richter. Dem nicht mehr erwünschten Fahrgast sei zuzumuten, das bereits angestrengte normale Gerichtsverfahren abzuwarten. Zwar sei für die Klägerin die Benutzung der Busse nützlich, um zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen. Andererseits habe sie die den Busfahrern immer wieder aufgedrängten Gespräche eingeräumt. Die Omnibusführer hätten aber eine hohe Verantwortung gegenüber den Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern. Jede Ablenkung sei daher gefährlich. Außerdem habe die Klägerin in den Wintermonaten den Weg in ihre Arbeit bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt. Dies könne ihr im Sommer erst recht zugemutet werden.

Fazit:

Wie sagt doch der Volksmund? Wer redet, was er will, muss hören, was er nicht will.

Beschlüsse des Amtsgericht Coburg vom 17.05.2005, Az: 11 C 1806/04, und des Landgerichts Coburg vom 06.07.2005, Az: 41 T 86/05; rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 251 des LG Coburg vom 22.07.2005

Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bus | Busfahrverbot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 783 Dokument-Nr. 783

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?