wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.08.2013
41 O 271/13 -

Kommune haftet nicht für Unfälle aufgrund kleinerer Unebenheiten auf dem Fußweg

Sorgfältiger Fußgänger muss auf Gehwegen mit Bodenunebenheiten von bis zu 2,5 cm rechnen

Ein Fußgänger muss bei der Benutzung eines Gehwegs immer mit gewissen Bodenunebenheiten von bis zu 2,5 cm rechnen. Vor Gefahren, die man selbst erkennen kann, muss auch nicht gewarnt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stürzte im Herbst 2012 auf einem Fußweg. Er erlitt Aufschürfungen an Knie und Ellenbogen und hatte ein Hämatom am Knie.

Kläger verlangt wegen Unebenheiten auf dem Gehweg Schadensersatz und Schmerzensgeld

Der Kläger hielt die beklagte Stadt für den Sturz verantwortlich, da die Waschbetonplatten auf dem Fußweg Niveauunterschiede von bis zu 5 cm aufweisen würden. Deshalb wollte er 1.500 Euro Schmerzensgeld und 150 Euro Schadensersatz.

Niveauunterschied ist bereits von weitem erkennbar

Die beklagte Stadt verteidigte sich damit, dass die vom Kläger behaupteten Unebenheiten nicht vorlägen. Es sei lediglich ein geringfügiger Niveauunterschied vorhanden und dieser sei bereits von weitem erkennbar. Ein sorgfältiger Benutzer hätte sich auf diese Gefahr eingestellt.

Verkehrssicherungspflichtige Stadt muss Fußgänger nur vor nicht sofort erkennbaren Gefahren warnen

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Der Richter nahm die Unfallstelle selbst in Augenschein. Dabei stellte er fest, dass der Niveauunterschied zwischen den Waschbetonplatten auf dem Fußweg maximal 1,5 cm beträgt. Nach der Rechtsprechung hat ein Straßenbenutzer die Straße grundsätzlich so hinzunehmen, wie sie sich ihm darbietet. Die verkehrssicherungspflichtige Stadt muss ihn nur vor solchen Gefahren warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag. Ein sorgfältiger Fußgänger muss auf Gehwegen mit Bodenunebenheiten von bis zu 2,5 cm rechnen. Daher wies das Landgericht Coburg die Klage ab, zumal die Örtlichkeit sich für den Richter als übersichtlich darstellte und ausreichende Lichtverhältnisse vorhanden waren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2013
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Straßenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17140 Dokument-Nr. 17140

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17140

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?