wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.06.2009
22 O 398/08 -

LG Coburg zur Haftung von Eltern und zum Schadensersatzanspruch für Kinder bei einem Busunfall

Vorschriften des BGB zur elterlichen Sorge für ihre Kinder finden im Straßenverkehr keine Anwendung

Bei einem Busunfall, bei dem der Fahrer des verunglückten Busses der Vater eines Kindes ist, das durch den Unfall verletzt wurde, haben Eltern keine beschränkte Haftung gegenüber ihren Kindern. Vorschriften des BGB zu elterlichen Sorge finden im Straßenverkehr keine Anwendung. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Im zugrunde liegenden Fall verunglückte ein Omnibus auf schneeglatter Fahrbahn, wobei der 15-jährige Kläger gravierende Verletzungen erlitt. Der Fahrer des verunglückten Busses war der Vater des Klägers. Wegen zweier Wirbelbrüche musste er 3 Wochen im Krankenhaus verbringen und war danach noch wochenlang krank geschrieben. Der Kläger hat seitdem Rückenbeschwerden.

Versicherung sieht Kind des Busfahrers als Schwarzfahrer an

Der Kläger wollte von der Haftpflichtversicherung des Busses nun weitere 8.000,- € einklagen, nachdem die Versicherung bereits 2.000,- € bezahlt hatte. Die Versicherung behauptete im gerichtlichen Verfahren, dass der Verletzte ein Schwarzfahrer gewesen sei. Daneben bestehe kein Versicherungsschutz, da die Haftung von Eltern gegenüber ihren Kindern bei fehlerhaftem Verhalten beschränkt sei.

Geschädigtes Kind hat Anspruch auf Schmerzensgeld in voller Höhe

Das Landgericht gab der Klage statt. Das Gericht stellte fest, dass sich der Kläger berechtigt im Omnibus befand. Seine Anwesenheit im Bus war mit dem Arbeitgeber des Vaters, der auch Halter des Omnibusses war, abgesprochen. Auch konnte sich die Beklagte nicht darauf berufen, dass Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge bei Pflichtverstößen nur beschränkt haften. Die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden im Straßenverkehr keine Anwendung. Im Straßenverkehr sind die allgemein gültigen Regeln zu beachten. Für individuelle Sorglosigkeit ist dort kein Raum. Daher kam das Landgericht zu einem Schmerzensgeldanspruch des Klägers in der geforderten Höhe von 10.000,- €. Das Gericht hat dabei besonders berücksichtigt, dass der noch sehr junge Kläger auch nach Abschluss seiner Krankschreibung noch an durch den Unfall ausgelösten Rückenbeschwerden leidet. Nach Einschätzung des Gerichts können diese Beschwerden noch jahrelang andauern, weswegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,- € als angemessen angesehen wurde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2009
Quelle: ra-online, LG Coburg

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8731 Dokument-Nr. 8731

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8731

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?