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Landgericht Coburg, Urteil vom 28.09.2007
- 22 O 283/07 -
Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund unvermittelt auf die Fahrbahn läuft
Schadenersatzklage stattgegeben
Zwar gehen bekanntlich auch Hunde mitunter gerne ihre eigenen Wege. Doch werden sie an der Leine spazieren geführt, ist davon auszugehen, dass das Herrchen die Richtung vorgibt. Damit, dass der Hund sich losreißt und plötzlich auf die Straße läuft, müssen Autofahrer nicht rechnen.
Das entschied das Landgericht Coburg und gab der Schadensersatzklage eines Autoeigentümers gegen den
Sachverhalt
Die 13-jährige Beklagte führte den Irish Setter eines Bekannten (des beklagten Hundehalters) auf einem Radweg entlang der Bundesstraße aus, als der Vierbeiner offensichtlich "Leine los" beschloss. Er riss sich unvermittelt los und lief auf die Fahrbahn; die Beklagte rannte ihm - nur um das Wohl des Hundes besorgt - hinterher. Das führte zu einer Kettenreaktion. Denn
Gerichtsentscheidung
Eine Rechtsmeinung, der das Landgericht Coburg eine klare Absage erteilte. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass das erste Auto bei erlaubten 100 km/h mit höchstens 70 km/h unterwegs war. Angesichts der Tatsache, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 11.04.2008
- Hund rennt in ein fahrendes Auto - Anteilige Haftung des PKW-Halters und des Hundehalters
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.07.1995
[Aktenzeichen: 2 S 2256/95]) - An Ab- und Aufrollleine angeleinter Hund läuft auf die Straße und verursacht einen Unfall
(Amtsgericht München, Urteil vom 26.01.2007
[Aktenzeichen: 345 C 24576/06])
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Dokument-Nr. 5888
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