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Landgericht Coburg, Urteil vom 22.02.2008
- 14 O 742/07 -
Grundstückseigentümer haftet nicht für Sturz wegen feuchtem Laub auf Gehweg
Mit Rutschgefahr auf Wegen rechnen
Der Herbst naht mit Macht und mit ihm buntes Herbstlaub an Bäumen und wenig später auf Straßen und Wegen. Genau darauf sollten sich Fußgänger einstellen und mit erhöhter Rutschgefahr auch auf Gehwegen rechnen. Denn den Grundstückseigentümern ist es weder tatsächlich möglich noch rechtlich geboten, die Wege ständig laubfrei zu halten.
Das zeigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Coburg, mit dem die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer auf
Sachverhalt
An einem herbstlichen Novembernachmittag war die Klägerin zu Fuß unterwegs. Auf dem
Richter: Sobald die Blätter fallen, besteht stets eine gewisse Rutschgefahr
Das sah das Landgericht Coburg anders und wies die Klage ab. Es führte aus, dass im Bereich von Laubbäumen Gehwege, sobald die Blätter fallen, stets eine gewisse Rutschgefahr aufweisen. Darauf müssen sich Fußgänger einstellen. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2008
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 6722
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