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Landgericht Coburg, Urteil vom 07.10.2011
- 14 O 110/11 -
Hufschmied muss Verletzungen durch Huftritt eines Pferdes zweifelsfrei nachweisen können
Gericht verneint Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von widersprüchlichen Aussagen des Hufschmieds zum Unfallhergang
Ein Hufschmied der Schadensersatz von einem Pferdebesitzer wegen eines behaupteten Huftritts verlangt, muss zweifelsfrei nachweisen können, dass die Verletzung tatsächlich durch dieses und nicht durch ein anders Pferd verursacht wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte die
Hufschmied beklagt schmerzhaften Teilabriss der Armsehne durch unvorhersehbares Verhalten des Pferdes
Der Hufschmied und seine Versicherung behaupteten, dass das
Pferdebesitzerin beteuert, dass sich geschilderter Vorfall so nicht ereignet habe
Die Pferdebesitzerin verteidigte sich damit, dass es weder einen Tritt noch eine heftige Bewegung gegeben hätte. Sie meinte, wenn es während der Arbeit an ihrem
Aussagen des Hufschmieds hinsichtlich des Zeitpunkts der Verletzung zweifelhaft
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es erhebliche Zweifel hatte, ob die Verletzung des Hufschmieds wirklich bei der Behandlung des Pferdes der Klägerin entstanden ist. Der Hufschmied gab vor Gericht an, dass er trotz der behaupteten Verletzung die Arbeiten ohne Unterbrechung weitergeführt habe. Zudem gab der Hufschmied an, er sei sich "ziemlich" sicher, dass seine Verletzung durch das
Hufschmied begab sich erst Wochen nach behaupteter Verletzung in ärztliche Behandlung
Dies wollte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Oberlandesgericht Bamberg, Klagerücknahme vom 01.06.2012
[Aktenzeichen: 5 U 153/11]
- Ansprüche verjährt: Pferdezüchter erhält keinen Schadensersatz für verschwundenes Tiefkühlsperma des Hengstes „Carthago Z“
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.02.2012
[Aktenzeichen: I-U 105/11]) - Zur Haftung beim Betrieb eines Rodeospiels, wenn sich ein Teilnehmer beim Sturz verletzt
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 24.06.2005
[Aktenzeichen: 33 S 38/05])
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Dokument-Nr. 13573
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