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Landgericht Coburg, Urteil vom 29.06.2009
- 13 O 717/08 -
Motorrad bei Probefahrt entwendet: Teilkasko muss nicht zahlen
Kein Versicherungsschutz, wenn Entwendung durch eigene Unvorsichtigkeit ermöglicht wird
Wenn ein Verkäufer einem Kaufinteressenten ein Kraftfahrzeug zur Probefahrt anvertraut und der Kaufinteressent das Fahrzeug nach der Testfahrt nicht zurückbringt, hat der Eigentümer die Entwendung durch eigene Unvorsichtigkeit ermöglicht und erhält von seiner Kaskoversicherung keinen Ersatz. Die entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrundeliegenden Fall wollte der Kläger ein
Probefahrten häufig für Trickdiebstähle ausgenutzt
Dem schloss sich das Landgericht Coburg an und wies die Klage ab. Zur Begründung führte es aus, dass der Kläger unvorsichtig und äußerst leichtsinnig handelte, weil er keinerlei Maßnahmen getroffen hatte, um sich gegen die Entwendung zu schützen. Indem er nicht einmal die Personalien des Kaufinteressenten vor der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 06.07.2009
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Dokument-Nr. 8102
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