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Landgericht Coburg, Urteil vom 23.06.2009
- 11 O 748/08 -
LG Coburg zur Haftung eines Supermarktbetreibers bei einem Sturz über einen abgestellten Rollcontainer
Betreiber von Einkaufsmärkten sind nicht verpflichtet Kunden vor sämtlichen potentiellen Gefahrenquellen zu schützen
Wer in einem Supermarkt über einen Rollcontainer stürzt, kann dafür in der Regel nicht den Supermarktbetreiber verantwortlich machen. Ist der Rollcontainer gut sichtbar und hat der Kunde ausreichend Platz um an ihm vorbeizugehen, trägt er die Folgen eines Sturzes alleine. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin behauptet, sie sei im
Klägerin verursacht Unfall durch eigene Unaufmerksamkeit
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es keine Pflichtverletzung des Supermarktbetreibers erkennen konnte. Das Gericht stellte fest, dass die Rollen des Gitterwagens immer aus den Umrissen des Wagens herausragen und daher stets ein gewisses Risiko bergen, dass man bei zu nahem Vorbeigehen daran hängen bleibt. Auch war nach den Feststellungen des Landgerichts der Gang trotz des abgestellten Rollcontainers ausreichend breit, so dass die Kundin in einigem Abstand hätte vorbeigehen können. Nach Auffassung des Gerichts war die Gefahr für jedermann unübersehbar. Es könne nicht erwartet werden, dass die Betreiber von Einkaufsmärkten ihre Kunden vor sämtlichen potentiellen Gefahrenquellen schützen. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte dieses Urteil und stellte aufgrund von Lichtbildern fest, dass die Kundin ausgesprochen eng am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg
- Oberlandesgericht Bamberg, Hinweisverfügung vom 12.12.2009
[Aktenzeichen: 6 U 44/09]
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Dokument-Nr. 9171
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