wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 29.05.2007
11 O 70/07 -

Keine Kaskoentschädigung, wenn der Fahrzeugbesitzer einem Betrüger aufsitzt

Versicherungsschutz besteht nur bei Diebstahl, nicht bei Täuschung

Bruder Leichtsinn kann einen manchmal teuer zu stehen kommen. Wer etwa einem Fremden zu arglos vertraut, muss sich nicht wundern, wenn er am Ende um ein paar Euro erleichtert dasteht. Auf die Hilfe einer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung braucht er dann auch nicht zu hoffen. Denn der Versicherungsnehmer, der unbedacht handelt, führt in der Regel den Versicherungsfall schuldhaft herbei - und die Assekuranz muss nicht zahlen.

Insbesondere mit dieser Begründung wies jetzt das Landgericht Coburg die Klage eines durch einen Betrüger um sein Gefährt gebrachten Autobesitzers ab. Er hatte von dem Fahrzeugversicherer (Kasko) Wertersatz von rund 22.000 € verlangt. Die Richter meinten jedoch, der Versicherte habe dem Bauernfänger durch Unachtsamkeit die Tat sehr leicht gemacht.

Der Kläger bot über das Internet seinen knapp ein Jahr alten VW Golf 2,0 TDI zum Kauf an. Hierauf meldete sich ein Herr, mit dem er schnell handelseinig wurde. Bei der anschließenden Probefahrt fuhr der Golfbesitzer vereinbarungsgemäß mit dem von dem potentiellen Käufer überlassenen Mercedes E 220 CDI hinter seinem Fahrzeug her. Im VW Golf befanden sich dessen Fahrzeugbrief und Reserveschlüssel. Aufgrund der rasanten Fahrweise des Interessenten verlor der Kläger den Anschluss an seinen Wagen - und irgendwann war er samt dem Herren verschwunden. Auch die herbeigerufene Polizei brachte (zunächst) keine Hilfe. Im Gegenteil: Die Polizisten fanden heraus, dass der dem Golfinhaber ausgehändigte Mercedes als gestohlen gemeldet war. Er wurde dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Einige Monate später wurde der unehrliche Kaufinteressent gefasst, allerdings ohne Golf. Den hatte er zwischenzeitlich verkauft. Daraufhin besann sich der Kläger der Kaskoversicherung und forderte von ihr Entschädigung für den Verlust seines Boliden. Der Versicherer weigerte sich, liege doch schon kein unter den Versicherungsschutz fallender Diebstahl vor. Obendrein habe der Autobesitzer den Versicherungsfall in grober Weise selbst herbeigeführt.

Das Landgericht Coburg gab der beklagten Assekuranz Recht. Die Fahrzeugversicherung greife nur bei Entwendung ein, also bei Diebstahl. Nicht unter den Kaskoschutz falle, wenn der Täter sich des Fahrzeugs durch Täuschung des Eigentümers bemächtigt. Dann liege keine Entwendung vor. Abgesehen hiervon habe sich der Kläger im Rahmen der Verkaufsverhandlungen grob fahrlässig verhalten. Er habe dem ihm bis dahin unbekannten Interessenten den Golf - noch dazu samt Papieren und Ersatzschlüssel - anvertaut, ohne sich abzusichern. Er hätte beispielsweise ohne Weiteres an der Probefahrt teilnehmen können. Auch infolge dieses nicht entschuldbaren Fehlverhaltens des Versicherten sei die Versicherung nicht zum Ausgleich verpflichtet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 20.07.2007

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4578 Dokument-Nr. 4578

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4578

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung