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Landgericht Bonn, Beschluss vom 06.09.2016
- 20 O 325/16 -
Weitere 84 Sportler aus Russland scheitern mit Eilantrag auf Zulassung zu Paralympics
LG Bonn weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück
Das Landgericht Bonn hat einen von weiteren 84 behinderten Sportlern aus Russland gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den International Paralympic Committee e.V. (IPC) mit Sitz in Bonn zurückgewiesen. Die Antragsteller begehren die Zulassung zu den Paralympischen Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro. Dies hatten bereits 5. September 2016 zehn behinderte Sportler aus Russland erfolglos beantragt (vgl. Landgericht Bonn, Beschluss v. 05.09.2016 - 20 O 323/16 -).
Hintergrund für die Auseinandersetzung ist die Entscheidung des International Paralympic Committee e.V. (IPC) vom 7. August 2016, mit der das IPC den russischen paralympischen Verband (RPC) suspendierte und die russischen paralympischen Athleten von der
Ausschluss der russischen paralympischen Athleten wurde nachvollziehbar mit Vorwurf des organisierten Staatsdopings begründet
Das Landgericht Bonn hat auch den Antrag dieser 84 Sportler abgewiesen, weil die Antragsteller keinen Anspruch gegen das IPC auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2016
Quelle: Landgericht Bonn/ra-online
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Dokument-Nr. 23136
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