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Landgericht Bonn, Beschluss vom 05.09.2016
20 O 323/16 -

Keine einstweilige Verfügung für russische Sportler für die Teilnahme an den Paralympics

Ausschluss russischer paralympischer Athleten wurde nachvollziehbar mit Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland begründet

Das Landgericht Bonn hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von zehn behinderten Sportlern aus Russland gegen den International Paralympic Committee e.V. (IPC) mit Sitz in Bonn zurückgewiesen.

Hintergrund für die Auseinandersetzung ist die Entscheidung des International Paralympic Committee e.V. (IPC) vom 7. August 2016, mit der das IPC den russischen paralympischen Verband (RPC) suspendierte und die russischen paralympischen Athleten von der Teilnahme an den Paralympics 2016 ausschloss. Dies erfolgte aufgrund des Berichts von Richard McLaren vom 18. Juli 2016, der im Kern den Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland zum Gegenstand hatte. Gegen diese Entscheidung des Antragsgegners blieben gerichtliche Schritte des RPC vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) und vor dem schweizerischen Bundesgericht erfolglos. Am 29. August 2016 beantragten die Antragsteller, zehn behinderte Sportler aus Russland, beim IPC ihre individuelle Zulassung zu den Spielen. Das IPC lehnte dies am 31. August 2016 ab.

Gericht lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab

Das Landgericht Bonn wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den IPC ab, weil die Antragsteller keinen Anspruch gegen das IPC auf Teilnahme an den Paralympischen Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro haben. Insbesondere teilte das Gericht nicht die Auffassung der Antragsteller, dass zwischen Ihnen und dem IPC ein entsprechender Vertrag oder ein vertragliches Vorverhältnis besteht. Maßgeblich hierfür ist, dass die Nominierung zur Teilnahme an den Paralympics für russische Sportler in der Regel durch den RPC erfolgt, nicht aber durch den IPC. Dieser behält sich in seinem Regelwerk lediglich das Recht vor, im Einzelfall Sportler selbst zu nominieren. Darüber hinaus - so das Gericht - hat der IPC den Ausschluss der russischen paralympischen Athleten nachvollziehbar mit dem Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland begründet.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2016
Quelle: Landgericht Bonn/ra-online

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Dokument-Nr.: 23131 Dokument-Nr. 23131

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