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Landgericht Bonn, Beschluss vom 05.09.2016
- 20 O 323/16 -
Keine einstweilige Verfügung für russische Sportler für die Teilnahme an den Paralympics
Ausschluss russischer paralympischer Athleten wurde nachvollziehbar mit Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland begründet
Das Landgericht Bonn hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von zehn behinderten Sportlern aus Russland gegen den International Paralympic Committee e.V. (IPC) mit Sitz in Bonn zurückgewiesen.
Hintergrund für die Auseinandersetzung ist die Entscheidung des International Paralympic Committee e.V. (IPC) vom 7. August 2016, mit der das IPC den russischen paralympischen Verband (RPC) suspendierte und die russischen paralympischen Athleten von der
Gericht lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab
Das Landgericht Bonn wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den IPC ab, weil die Antragsteller keinen Anspruch gegen das IPC auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2016
Quelle: Landgericht Bonn/ra-online
- Eishockey-Profi hat nach unberechtigter Dopingsperre keinen Anspruch auf Schadensersatz
(Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2016
[Aktenzeichen: 4 Ca 7518/15]) - Dopingsperre: Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2016
[Aktenzeichen: KZR 6/15])
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Dokument-Nr. 23131
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