Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Bonn, Urteil vom 05.06.2012
- 18 O 314/11 -
Mängel an der Kaufsache berechtigen zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion
Kaufvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande
Stellt der Verkäufer einen Mangel der Kaufsache fest, der sich erst nach Abgabe seines Verkaufsangebots im Rahmen einer eBay-Auktion zeigt, so ist er zur Rücknahme seines Angebots berechtigt. In diesem Fall kommt es nicht zur einen Kaufvertragsschluss. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte der Beklagte einen gebrauchten PKW auf die Auktionsplattform von
Kein Zustandekommen eines Kaufvertrages
Das Landgericht Bonn entschied gegen den Kläger. Ein
Ein
Der Beklagte gab mit Einstellung des Angebots, ein verbindliches
"Gesetzliche" Berechtigung lag vor
Das Gericht führte weiter aus, dass die Bezugnahme in § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB auf eine "gesetzliche" Berechtigung zur Angebotsbeendigung nicht im engen Sinn eine Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2012
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14308
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14308
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.