Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Bochum, Beschluss vom 28.08.1978
- VIII Qs 114/78 -
Plakatekleben an Hauswand stellt strafbare Sachbeschädigung dar
Überkleben bereits unerlaubt angebrachter Plakate dabei unbeachtlich
Wer an einer Hauswand unberechtigt ein Plakat anbringt, macht sich wegen einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar. Dies gilt selbst dann, wenn bereits unerlaubt angebrachte Plakate überklebt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klebte eine Person ein Plakat an eine
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bestand
Das Landgericht Bochum folgte nicht der Ansicht des Angeklagten und verurteilte ihn wegen
Überkleben bereits unerlaubt angebrachter Plakate unerheblich
Es sei nach Ansicht des Landgerichts vollkommen unerheblich gewesen, dass der Angeklagte bereits unerlaubt angebrachte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2014
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (zt/MDR 1979, 74/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1979, Seite: 74 MDR 1979, 74
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17446
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17446
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.