wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bochum, Beschluss vom 20.12.1988
7 T 767/88 -

Haltung von 30 Giftschlangen wegen Angst der Wohnungseigentümer unzulässig

Übermäßiger Gebrauch des Sondereigentums liegt vor

Werden in einer Eigentumswohnung 30 Giftschlangen gehalten und ruft dies bei anderen Wohnungseigentümern Ängste hervor, so stellt die Schlangenhaltung einen übermäßigen Gebrauch des Sondereigentums dar. Die Schlangen müssen daher aus der Wohnung entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielt der Mieter einer Eigentumswohnung in 27 Terrarien etwa 40 Schlangen, von denen wiederum ca. 30 giftig waren. Eine benachbarte Wohnungseigentümerin gab an durch die Schlangenhaltung nicht mehr ruhig schlafen zu können und verlangte die Beseitigung der Schlangen.

Anspruch auf Beseitigung der Schlangen bestand

Das Landgericht Bochum entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümerin. Ihr habe ein Anspruch auf Beseitigung der Schlangen zugestanden. Denn nach §§ 13, 14 WEG dürfe der einzelne Wohnungseigentümer von seinem Sondereigentum nur in solcher Weise Gebrauch machen, dass dadurch keinen der anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil entsteht. Nach Ansicht des Gerichts habe die Haltung der Schlangen einen übermäßigen Gebrauch des Sondereigentums dargestellt. Der Wohnungseigentümer sei daher daran gehalten gewesen, seinem Mieter eine derartige Tierhaltung zu untersagen.

Angst vor Gefährlichkeit der Schlangen bestand

Zwar sei es richtig, so das Landgericht weiter, dass nicht jede Überempfindlichkeit eines Wohnungseigentümers zu berücksichtigen ist und eine konkrete Gefahr für die Wohnungseigentümer nicht feststellbar war. Dennoch hielt das Gericht die verbreiteten Ängste wegen der regelmäßigen Gefährlichkeit von Schlangen für nicht ganz ungerechtfertigt. Zudem sei die Gefahr eines Entweichens einer Schlange aufgrund eines Zufalls oder aufgrund menschlichen Versagens, etwa beim Füttern der Tiere oder Säubern der Terrarien nicht ausgeschlossen. Dieses Restrisiko dürfe den Mitbewohnern eines Hauses nicht zugemutet werden. Daher habe allein die Angst vor dem Ausbrechen einer Schlange die Schlangenhaltung für die Wohnungseigentümerin unzumutbar gemacht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (zt/NJW-RR 1990, 1430/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1990, Seite: 1430
NJW-RR 1990, 1430

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16617 Dokument-Nr. 16617

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16617

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung