wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 11.11.2011
7 O 271/10 -

LG Berlin: Duogynon-Klage gegen Bayer Schering Pharma AG wegen Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche abgewiesen

Maßgebliche 30jährige Verjährungsfrist abgelaufen

Das Landgericht Berlin hat die Auskunftsklage gegen die Bayer Schering Pharma AG wegen behaupteter Gesundheitsschäden durch das Medikament Duogynon bzw. Cumorit aufgrund der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der im Jahre 1976 geborene Kläger verlangt unter Hinweis auf eigene gesundheitliche Schäden Auskunft von dem Unternehmen über ihm bekannte schädliche Wirkungen des Medikaments Duogynon. Er führt seine Gesundheitsschäden auf die Einnahme von Duogynon durch seine Mutter während der Schwangerschaft zurück. Die Auskunftsklage soll der Vorbereitung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen dienen. Das beklagte Unternehmen bestreitet eine gesundheitsschädliche Wirkung des Medikaments.

Sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche bereits verjährt

Das Landgericht Berlin erklärte sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche des Klägers allerdings für verjährt. Der Lauf der hier maßgeblichen 30jährigen Verjährungsfrist habe spätestens im Jahre 1975 begonnen, als das Medikament an die Mutter des Klägers abgegeben worden sei. Die Auskunftsklage sei jedoch erst im Jahre 2010 und damit nach Ablauf dieser Frist erhoben worden. Es sei nicht als treuwidrig im Rechtssinne anzusehen, dass sich die Beklagte nunmehr auf den Eintritt der Verjährung berufe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arzneimittelrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10856 Dokument-Nr. 10856

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10856

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?