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Landgericht Berlin, Beschluss vom 15.07.2021
- 67 S 87/21 -
Antrag auf Untermieterlaubnis muss räumliches Überlassungskonzept beinhalten
Ohne konkrete und nachvollziehbare Angabe des Überlassungskonzepts kein Anspruch auf Erlaubniserteilung
Begehrt ein Wohnungsmieter vom Vermieter die Erlaubnis zu einer Untervermietung, muss der Mieter das räumliche Überlassungskonzept darlegen. Ohne konkrete und nachvollziehbare Angabe des Überlassungskonzepts, besteht kein Anspruch auf Erlaubniserteilung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen den Vermieter auf Zahlung von Schadensersatz. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter seine
Angabe des räumlichen Überlassungskonzepts erforderlich
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Mieterin stehe kein Schadenersatzanspruch zu, da der Vermieter nicht verpflichtet gewesen sei, seine Zustimmung zur
Ohne konkrete und nachvollziehbare Angabe des Überlassungskonzepts kein Anspruch auf Erlaubniserteilung
Ein Anspruch auf Erlaubniserteilung scheide aus, so das Landgericht, wenn nur eine räumlich nicht näher beschränkte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.04.2021
[Aktenzeichen: 117 C 142/20]
Jahrgang: 2021, Seite: 1169 NJW-RR 2021, 1169 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 615 WuM 2021, 615
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Dokument-Nr. 31096
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