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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2022
- 67 S 7/22 -
Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung einer Einzimmerwohnung
Keine vollständige Aufgabe des Gewahrsam an Wohnung durch Lagerung von persönlichen Gegenständen in Wohnung
Ein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 BGB kann auch bei einer Einzimmerwohnung bestehen. Der Mieter darf nur nicht vollständig den Gewahrsam an der Wohnung aufgeben. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn er noch persönliche Gegenstände in einem Bereich der Wohnung lagert. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer
Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 15.12.2021
[Aktenzeichen: 7 C 149/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 582 GE 2022, 582 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 345 WuM 2022, 345
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Dokument-Nr. 31975
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