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Landgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2013
67 S 307/12 -

Wahrnehmbarer Zigarettenrauch vom Balkon eines Nachbarn begründet Recht zur Mietminderung und zum Zurückbehalt der Miete

Raucheinzug von mehrmals stündlich führt zur Annahme eines erheblichen Mangels

Kommt es mehrmals in einer Stunde zu einem Raucheinzug durch das Zigarettenrauchen auf dem Balkon des Nachbarn, so liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel rechtfertigt eine Mietminderung und den Zurückbehalt der Miete in Höhe des 3-5 fachen Betrags der Minderungsquote. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich der Mieter einer Wohnung über Tabakgeruch im Wohnzimmer. Im Zusammenhang mit den etwa wöchentlich stattfindenden Besuchen eines Nachbarn nahm der Mieter jedenfalls im Sommer jedes Mal zwei bis dreimal stündlich extrem unangenehmen, von unten hinauf ziehenden Zigarettenrauch wahr. Der Besuch rauchte in erheblichem Maße auf dem unter der Wohnung des Mieters liegenden Balkon des Nachbarn. Er machte aufgrund dessen ein Minderungs- und ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Dies akzeptierte der Vermieter jedoch nicht und erhob Klage.

Recht zur Mietminderung wegen Tabakgeruch bestand

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem habe zunächst ein Recht zur Mietminderung zugestanden (§ 536 BGB). Denn durch den wahrnehmbaren Tabakgeruch sei die vertraglich vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit erheblich gemindert gewesen. Das Gericht hielt eine Minderungsquote von 10 % für angemessen.

Erheblicher Mangel lag vor

Das Landgericht ging von einem erheblichen Mangel aus, der das allgemeine Lebensrisiko in einer Großstadt und das hinzunehmende Maß des in einer Großstadt Üblichen deutlich überstieg und nicht hinnehmbar war. Es beschäftigte sich daher nicht mit der Frage, ob in solchen Fällen jeglicher Raucheinzug in einer Wohnung einen Mangel darstellt. Es sei aus Sicht des Gerichts zudem nicht erforderlich gewesen, dass sich der Rauch in die gesamte Wohnung ausbreitete. Es habe vielmehr ausgereicht, dass er in einzelne Bereiche der Wohnung eindrang. Dazu sei gekommen, dass ein längeres Lüften der Wohnung unmöglich war. Denn der Mieter habe zu jeder Zeit damit rechnen müssen, dass Rauch von unten heraufsteigt (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15.06.2012 - 311 S 92/10 und LG Berlin, Urt. v. 07.10.2008 - 65 S 124/08).

Mieter stand Zurückbehaltungsrecht zu

Dem Mieter habe außerdem bis zur Beseitigung des Mangels durch den Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete zugestanden (§ 320 BGB), so das Landgericht weiter. Voraussetzung für das Recht sei lediglich, dass der Mieter den Mangel dem Vermieter zuvor anzeigt. Denn nur so könne es seine Druckfunktion erfüllen. Der Umfang des Zurückbehaltungsrechts bestimme sich nach dem 3-5 fachen Betrag der Minderungsquote. Ein geringerer Betrag sei unangemessen, um erfolgreich Druck auf den Vermieter auszuüben.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2013, Seite: 810
GE 2013, 810
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1284
NJW-RR 2013, 1284
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 727
NZM 2013, 727

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Dokument-Nr.: 16171 Dokument-Nr. 16171

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Kommentare (3)

 
 
FrischeLuft schrieb am 02.08.2014

Wer hilft mir- bin mit meinem Latein am Ende!Den Richter hätte ich auch gerne. Muß mich mit 5 Leuten in meinem Mietshaus rumärgern. Ich bin allergisch und hab diese mehrmals darauf hingewiesen, dass sie doch Rücksicht nehmen sollten, doch jetzt haben sie sich alle zusammengeschlossen und wenn ich auf dem Balkon bin, stehen sie da und qualmen mich süffisant grinsend zu. Jetzt getraue ich mich kaum mehr auf den Balkon und alles was ich bis jetzt unternommen habe hilft nichts!Angela Merkel: Hier muß sich definitiv etwas ändern! - Ich sprühe auch nicht jedem nach reiner Lust und Laune mein Parfüm ins Gesicht!! Letzter Kommentar der Nachbarin: Kaufe dir doch ein Sauerstoffzelt und er dazu, ich habe ein Recht zu rauchen- ich zahle schließlich Miete- und ich?! Wieso lassen sich 70% der Nichtraucher von 30% der Raucher so schikanieren. Das hat nichts mehr mit Respekt und Nächstenliebe, sondern mit reinem Egoismus zu tun! Und das sollte sich schleunigst mal ändern. Hoffentlich schnell- auch im Freien wo Nichtraucher essen( Biergärten oder auch Publik Viewing,Kino im Freien z.B.)- das ist genauso abartig und immer nur 30% die sich so aufführen, als gehört Ihnen die Welt alleine. Hab keine Lust mehr mitzurauchen- mir reicht jetzt entgültig diese Ignoranz der Raucher!

Lindenstraße antwortete am 18.02.2021

Vielen Dank, dass wir hier einen Mitleidenden gefunden haben. Es müssten sich viel mehr Menschen dafür stark machen, dass es jedem Bürger zusteht, frische Luft und Sauerstoff in seine Wohnung zu lassen, die nichts mehr mit dem Dauerzigarettenqualm zu tun hat, wobei noch die billigsten Zigaretten einen besonderen Gestank verbreiten und wahrscheinlich noch ungesünder sind. Wir können uns nicht vorstellen, warum wir alle Nichtraucher das dulden müssen. Beim Essen im Restaurant gehts doch auch.Es gibt so viele Menschen, die dies gesundheitlich nicht verkraften oder auch ihren Kindern nicht zumuten möchten. Für uns ist das Kettenqualmen unseres Nachbars und seiner Frau unter uns auch so zu wider. Balkontür oder auch die Fenster zu öffnen, um frische Luft zu bekommen ist nicht möglich. Man muss schon dabei stehen bleiben, damit man schnell genug wieder schließen kann. Und dann ists schon zu spät. Also keine frische Luft, oder im 10 Minuten-Takt immer wieder öffnen. So kann es nicht weiter gehen, wenn alle betroffenen klagen würden, die Gerichte sich ständig um das leidige Thema kümmern müssten, würde sich vielleicht was ändern in unserer Gesellschaft. Zigarettenqualm ist nun mal gesundheitsschädlich und wer qualmen möchte, sollte dabei aber keinen Mitbürger in Mitleidenschaft ziehen. Egal auch wenn das auf seinem eigenen Balkon stattfindet. Die Luft draußen gehört uns allen. Die kann man nicht in Parzellen abteilen. Und unser Apell es muss auch ohne Gerichtsverhandlungen endlich möglich sein, Rücksichtnahme in einem Mehrfamilienhaus zu verlangen, um diesen Unfrieden und Streitereien aus der Welt zu schaffen. Es trägt außerdem auch zu einem besseren Miteinander bei, und nicht immer mehr entstehenden Egos die auf Ihr Recht pochen...

Fairplayerin schrieb am 24.02.2014

Respekt vor dem Richter - er hat sich nicht von diesen gebetsmühlenartigen Standard-Sprüchen der Tabaklobbys einlullen lassen, sondern sich an die tatsächlichen Fakten gehalten, die auch Nichtrauchern Menschenrechte zugesteht!

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