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Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2021
- 67 S 237/21 -
"Notwendigkeit" Voraussetzung für Kündigung: Nutzung einer Eigentumswohnung als Zweitwohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung
Nutzung als Zweitwohnung begründet keine Notwendigkeit für Kündigung
Enthält ein Mietvertrag eine sogenannte gesetzesverstärkende Bestandsklausel, wonach das Mietverhältnis nur bei einer "Notwendigkeit" gekündigt werden kann, ist eine Eigenbedarfskündigung zwecks Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden klagte ein Wohnungseigentümer seit dem Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen seine Mieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Seinen Anspruch stützte er unter anderem auf eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Wohnungseigentümer stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
[Aktenzeichen: 124 C 5083/19]
Jahrgang: 2021, Seite: 1493 GE 2021, 1493 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 757 WuM 2021, 757
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Dokument-Nr. 31442
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