wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2002
67 S 127/02 -

Herabfallende Blütenblätter, Stängel und sonstige Pflanzenteile: Mieter muss zu üppigen Balkonbewuchs zurechtstutzen

Balkonbepflanzung darf Nachbarn nicht beeinträchtigen

Wenn ein Mieter durch den Wildwuchs eines benachbarten Balkons beeinträchtigt wird, muss der Vermieter eingreifen und für Ordnung sorgen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im Fall hatte ein Mieter die Blumenkästen auf seinem Balkon mit Knöterich bepflanzt. Bald wucherte die Pracht weit über die Brüstung hinaus. Ständig fielen Blüten, Blätter und Vogelkot auf die Terrasse des darunter wohnenden Mieters, der sich hierdurch beeinträchtigt sah. Dieser verlangte daher von dem Vermieter, dass er gegen den störenden Mieter vorgeht. Da sich der Vermieter weigerte erhob der belästigte Mieter - erfolglos - Klage. Dagegen richtete sich seine Berufung.

Vertragsgemäße Beeinträchtigung lag vor

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem steht gegen seinen Vermieter ein Anspruch auf Einschreiten gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung des Mieters während der Dauer des Mietverhältnisses in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Der vertragsgemäße Gebrauch der Terrasse wurde aber durch das Übermaß an herabfallenden Pflanzenteilen beeinträchtigt.

Kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache

Die Balkonbepflanzung entsprach, so das Landgericht weiter, in dieser wuchernden Ausprägung nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch. Zwar kann ein Mieter grundsätzlich sein Balkon so bepflanzen, wie es ihm gefällt. Auch müssen die betreffenden Mieter den Herabfall von Pflanzenteilen situationsbedingt hinnehmen. Dies gilt aber dann nicht mehr, wenn die Bepflanzung in einem erheblichen Umfang über die Brüstung herüberragt. Der Vermieter muss in diesem Fall gegen den störenden Mieter vorgehen und von ihm verlangen, dass die Balkonbepflanzung derart zurück geschnitten wird, dass sie nicht mehr über die Brüstung des Balkons herüberragt. Das gebietet auch die gegenseitige Rücksichtnahme unter den Nachbarn einer Wohnanlage.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2003, 188/rb)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Nachbarrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2003, Seite: 188
GE 2003, 188

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4304 Dokument-Nr. 4304

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4304

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung