Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.12.2014
- 65 S 415/14 -
Mieter ist an die im Mietvertrag geregelten Formen der Mietsicherheit gebunden
Vermieter muss keine andere Form der Kaution akzeptieren
Ist in einem Mietvertrag geregelt, welche Formen der Mietsicherheit in Betracht kommen, so ist der Mieter daran gebunden. Der Vermieter muss keine andere Form der Kaution akzeptieren. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall übergab der Mieter einer Wohnung nach Mietvertragsschluss eine Kautionsbürgschaft der Deutschen Kautionskasse, laut der sich eine
Amtsgericht hielt Bankbürgschaft für notwendig
Das Amtsgericht Lichtenberg entschied gegen den Mieter. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Mietvertrages sei eine der Möglichkeiten für eine Sicherheit eine Bankbürgschaft. Eine solche
Landgericht bejahte Bindung des Mieters an im Mietvertrag geregelten Formen der Mietsicherheit
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Mieters zurück. Der Mieter sei verpflichtet gewesen, eine Mietsicherheit in der vertraglich vereinbarten
Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters
Der Mieter sei zudem durch den Verweis auf die mietvertraglich vereinbarte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 514/rb)
- Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 06.08.2014
[Aktenzeichen: 6 C 153/14]
Jahrgang: 2015, Seite: 514 GE 2015, 514
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21007
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21007
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.