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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.02.2016
- 65 S 301/15 -
Monatelanger Auszug des Mieters bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht zumutbar
Weder Belange des Vermieters noch Gründe des Klimaschutzes rechtfertigen gravierende Einschränkungen
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dann nicht von Mietern geduldet werden müssen, wenn eine Bauzeit von zwölf Monaten geplant ist und der Mieter aufgrund des Umfangs der in Aussicht genommenen Arbeiten monatelang nicht in seiner Wohnung verbleiben kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall blieb die Klage eines Vermieters, der einen
Geplante Modernisierungsmaßnahmen würden zu gravierenden und nicht mehr hinzunehmenden Belastungen des Mieters führen
Bereits das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen. Auch in der Berufungsinstanz verlor der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2016
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.08.2015
[Aktenzeichen: 17 C 206/14]
- Recht zur fristlosen Kündigung bei Weigerung des Mieters trotz übernommener Pflicht in Vergleich Modernisierungsarbeiten zu dulden
(Landgericht München I, Urteil vom 11.11.2015
[Aktenzeichen: 14 S 4128/15]) - Doppelte Berücksichtigung einer Modernisierung führt zur Unwirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 30.09.2015
[Aktenzeichen: 65 S 240/15]) - Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 281/13])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 282 WuM 2016, 282
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Dokument-Nr. 22520
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