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Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.10.2010
- 65 S 274/10 -
Wohnungsmieter darf von Belegen zur Betriebskostenabrechnung Fotokopien anfertigen
Recht zum vollständigen Abschreiben der Belege beinhaltet Recht zum Kopieren
Ein Wohnungsmieter darf von den Belegen zur Betriebskostenabrechnung Fotokopien anfertigen, da dies technisch einfacher ist, als die Belege vollständig abzuschreiben. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es im Rahmen eines Streits über eine
Recht zum Anfertigen von Fotokopien
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und bejahte daher das Recht des Mieters zur Anfertigung von Fotokopien während der Einsichtnahme der Belege zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 17.06.2010
[Aktenzeichen: 8 C 34/10]
- Mieter steht Recht zur Anfertigung von Fotokopien der Belege zu einer Betriebskostenabrechnung zu
(Landgericht Potsdam, Urteil vom 17.08.2011
[Aktenzeichen: 4 S 31/11]) - AG München: Abfotografieren von Betriebskostenbelegen zulässig
(Amtsgericht München, Urteil vom 21.09.2009
[Aktenzeichen: 412 C 34593/08])
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Dokument-Nr. 25339
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