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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.01.1991
65 S 205/89 -

Ständige Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung in Küche, Wohn- und Schlafzimmer rechtfertigt Mietminderung

Minderungsquote von 80 % angemessen

Ist die Küche sowie das Wohn- und Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und mit Schimmelpilz befallen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 80 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund dessen, dass ihre Wohnung, abgesehen von einem kleinen Zimmer, ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen war, minderten die Mieter dieser Wohnung ihre Miete. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an und erhob Klage auf Zahlung der rückständigen Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haben angesichts dessen, dass aufgrund der beschriebenen Mängel, ein Aufenthalt in der Küche sowie im Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich war, ein Recht zur Mietminderung gehabt. Das Gericht hielt dabei eine Minderungsquote von 80 % für angemessen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1991, 625/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 1991, Seite: 625
GE 1991, 625

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17028 Dokument-Nr. 17028

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Kommentare (5)

 
 
ch.moors schrieb am 11.09.2014

nach akutem schimmelbefall muß meine Wohnung grundsaniert werden und ich soll ^4 tage ausziehen wer zahlt das hotel

Wilma antwortete am 12.07.2022

Das muss dann der Vermieter zahlen, falls man den Schaden nicht selbst verursacht hat.

Ralf Mende schrieb am 15.08.2014

Unsere Kellerräume stehen ständig unter Wasser. Obwohl eine Pumpe eingebaut wurde.

Wir vermuten, das das Grundwasser gestiegen ist. Dieses Besteht, seit dem das Nachbargrundstück komplett abgerissen wurde. Dort steht nur noch das Wohnhaus.

Mittlerweile werden die Wände in unserer Wohnung feucht. Schimmel ist auch schon vorhanden. Obwohl diese Thematik bekannt ist, hat sich trotz Versprechen anfang des Jahres nichts geändert. In wie weit darf und kann ich die Miete kürzen?

Eric Cooper schrieb am 17.03.2014

Zeit fasst einem Jahr, will mein Vermieter die Wasserhähne richten lassen, der Kleiderschrank wird mir winkel festgehalten, die Heizung geht erst um acht Uhr an und wird nicht richtig warm und sie geht um 23 Uhr aus. Die Schranktüren gehe alle schwer aufda sie schief sind. Das habe ich alles dem Vermieter geschrieben und wollte von Ihm eine klare aussage, wann er alles richten möchte, als Antwort, habe ich die Kündigung bekommen und das Ohne Grund. Zwei tage später, lief bei mir kein Wasser mehr ab, ob in der Küche, Dusche oder Toilette, das habe ich dem Vermieter der über mir wohnt mit geteilt. Er wollte nächsten Morgen zu mir runter kommen, mit einer Spirale, um 9.30 bin ich zum Ihm hoch, da Er nicht gewillt war, zu mir runter zu kommen und sich das an zuschauen. Aus ich Ihn dann antraff, sagte ich Ihm, das er das bitte richten sollte, bist ich von der Arbeit komme, da ich ja wieder arbeiten gehen musste. Als ich um 16.30 nach hause kam, war nur diese Spirale vor meiner Türe gelegen. Er hatte sich nicht einmal die Mühe gemacht, sich den Schaden an zuschauen. Ich ahbe es etwas mit der Spirale versucht aber nichts erreicht. Als ich dann um 19.30 bei Ihm klingelte und Ihm sagen wollte, das es nicht funktioniert, gab er mir die Schuld, das ich die Toilette verstopft habe, ich sagte Ihm dann, wenn er seine Toilette benutzt, kmmt bei mir alles raus, das war Ihm alles egal, wie es bei mir ausgesehen hatte, die Toilette und Dusche voll frekalien. Ich konnte da schon, drei Tage nicht dDuschen, abwaschen und nur pinkel, den ich musste warten bis ich in der Arbeit war, um eine Toilette zu benutzen. Als ich diesen Tag nach hause kam, war die ganze Wohnung unter Wasser und Frekalien, sogar im Wohnzimmer, mein Nachbar, hatte das auch gesehen und sich fast übergeben, als ich den Vermieter abgepasst habe, griff er mich noch an und meinete, das er so einen Mieter wie mich nicht bei sich haben möchte und das er mir 100 Eoru für jeden Monat gibt, den ich früher ausziehe. Ich habe es aber geschafft, das er sich die sauerrei anschaute aber ds war Ihm auch egal, er lies mich mit der ganzen sauerrei alleine. Ich habe in dieser Nacht, bei einen bekannten geschlafen, da es in der Wohnung nicht ging. Am nächsten Tag, als ich wieder von der Arbeit kam, waren Arbeiter da und habe im ganzen Haus, die rohre frei gemacht ca. acht Stunden aber als ich die Wohnung betrat , war die Sauerrei noch größer und es ist noch weiter in das Wohnzimmer getreten, das Wasser und Frekalien, die Toilette war überall voll, mit frekalien und es war Ihm wieder egal, wie das sauber gemacht wird, da ich kein Geld hatte, um wo anderes einzuziehen oder nir ein Hotel Zimmer zu nehmen, sowie ein Anwalt, habe ich es sauber gemacht, die Frekalien von anderen Menschen im Haus. Da das alles ins Wohnzimmer eingedrungen ist und der Boden aus Pakett, ist alles in die Rillen in eingezogen, jetzt riecht alles sehr unangenehm und der Boden quillt auf und geht kaputt aber das kümmert Ihn auch nicht. So meine Frage, habe ich das Recht, die Miete zu kürzen, auf Grund dieser Mängel und wenn, wieviel darf ich kürzen, bei einer Miete vom 360 Warm.

Mit freundlichen Gruß

Eric Cooper

Hans-Jörg Eckstein schrieb am 05.12.2013

Es ist zunehmend zu beobachten, daß Gerichte in Mietstreitigkeiten wegen Schimmel und Durchfeuchtung der Wände zu Gunsten der Mieter entscheiden. Letztlich kann aber hier nur eine gesetzliche Änderung der Beweislast für die Ursachen der Schimmelbildung helfen.Leider ist es immernoch so, daß dem Mieter die Beweislast obliegt, daß er nicht durch falsche Belüftung die Schimmelbildung verursacht hat, wie von allen Vermietern in solchen Fällen behauptet wird. Sinnvoll wäre die Nachweispflicht des Vermieters, daß die Ursache nicht in Bau- bzw. Sanierungsmängel zu suchen ist.

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