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Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.02.2022
- 65 S 202/21 -
Anmietung einer Wohnung zwecks sofortiger Weitervermietung an Familienangehörigen rechtfertigt fristlose Kündigung
Anmietung von Wohnraum ohne Absicht darin zu leben ist nicht schützenswert
Wird eine Wohnung mit der Absicht angemietet, diese nicht zu bewohnen, sondern an einen Familienangehörigen weiterzuvermieten, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine
Fristlose Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Vermieterin habe das Mietverhältnis wegen unbefugter
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung
Ein Anspruch auf Zustimmung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Pankow, Urteil vom 27.10.2021
[Aktenzeichen: 7 C 64/21]
- Überlassung der Wohnung an Familienangehörige nach dauerhafter Aufgabe der Wohnung durch Mieter stellt genehmigungspflichtige Untervermietung dar
(Landgericht Berlin, Urteil vom 18.04.2018
[Aktenzeichen: 65 S 16/18]) - Mieter hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung der gesamten Wohnung
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 26.01.2017
[Aktenzeichen: 21 C 55/16])
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Dokument-Nr. 31829
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