wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.04.2018
65 S 16/18 -

Überlassung der Wohnung an Familienangehörige nach dauerhafter Aufgabe der Wohnung durch Mieter stellt ge­nehmigungs­pflichtige Untervermietung dar

Bei fehlender Genehmigung durch Vermieter besteht Recht zur ordentlichen Kündigung

Zwar dürfen selbst erwachsene nahe Familienangehörige zusammen mit dem Mieter in einer Wohnung leben. Hat aber der Mieter die Wohnung dauerhaft und endgültig verlassen, stellt die Überlassung der Wohnung an Familienangehörige eine ge­nehmigungs­pflichtige Untervermietung dar. Liegt keine Genehmigung durch den Vermieter vor, besteht ein Recht auf ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin gaben ihren Wohnsitz in Deutschland im Jahr 2011 auf und zogen in ein Haus in der Türkei, um dort ihren Lebensabend zu verbringen. Die Wohnung in Berlin überließen sie ihrem Sohn und dessen Ehefrau und zwei Söhnen. Eine Erlaubnis dazu holten sie von der Vermieterin nicht ein. Nachdem die Vermieterin von der Gebrauchsüberlassung Anfang 2016 erfuhr, kündigte sie das Mietverhältnis ordentlich. Da sich die Mieter aber weigerten die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Neukölln über den Fall entschied, musste das Landgericht Berlin eine Entscheidung treffen.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 546 Abs. 1 und 2 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gegen die Mieter und der Bewohner zu. Die Kündigung des Mietverhältnisses sei gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wirksam gewesen. Denn die Mieter haben schuldhaft und nicht unerheblich gegen ihre Pflicht aus § 540 Abs. 1 BGB verstoßen, wonach der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt ist, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen.

Genehmigungspflichte Untervermietung bei dauerhafter Überlassung der Wohnung an Familienangehörige

Zwar seien im Haushalt des Mieters lebende nahe Familienangehörige selbst dann nicht als "Dritte" anzusehen, so das Landgericht, wenn sie bereits erwachsen seien. Diese seien mit Blick auf Art. 6 GG vielmehr in den Gebrauch der Mietsache einbezogen. Dies gelte allerdings nur, solange der Mieter selbst die Wohnung noch in eigener Person nutze. Der Familienangehörige müsse also in den Haushalt aufgenommen werden, um dort gemeinsam mit dem Mieter zu leben. So lag der Fall hier nicht.

Kein Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung

Eine Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung könne zwar unwirksam sein, so das Landgericht, wenn dem Mieter ein Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung gemäß § 553 BGB zu stehe. Die Mieter haben aber keinen Anspruch auf Erlaubnis, die von ihnen gemietete Wohnung dauerhaft und vollständig ihrem Sohn und dessen Familie zu überlassen. Eine ohne jeden Rückkehrwillen angestrebte Erlaubnis, die Mietsache dauerhaft und ausschließlich anderen Familienangehörigen zu überlassen, werde von § 553 BGB nicht abgedeckt. Dies liefe auf ein dem Vermieter aufgedrängten Mieterwechsel hinaus.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 641/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.12.2017
    [Aktenzeichen: 2 C 131/16]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2018, Seite: 641
GE 2018, 641

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26039 Dokument-Nr. 26039

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26039

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung