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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.02.2018
- 64 S 74/17 -
Mieterhöhungsverfahren: Berliner Mietspiegel 2017 als Schätzungsgrundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet
Daten stellen verlässliche Grundlage für Schätzung dar
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass auch der Berliner Mietspiegel 2017 als Schätzungsgrundlage geeignet ist, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen. Ein Sachverständigengutachten ist nicht einzuholen.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrte die klagende Vermieterin, ein größeres Wohnungsbauunternehmen, die Verurteilung der beklagten
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte die Klage abgewiesen.
LG bejaht Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des Mietspiegels 2017
Das Landgericht gab der Vermieterin aufgrund ihrer Berufung teilweise Recht und verurteilte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2018
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 27.03.2017
[Aktenzeichen: 202 C 578/16]
- Berliner Mietspiegel 2015 kann als einfache Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden
(Landgericht Berlin, Urteil vom 31.08.2016
[Aktenzeichen: 65 S 197/16]) - EOF-Wohnungen: Mieterhöhungsverlangen gestützt auf Mietspiegel zulässig
(Amtsgericht München, Urteil vom 08.11.2017
[Aktenzeichen: 414 C 14801/17])
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Dokument-Nr. 25533
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